Trägerversammlung

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Trägerversammlung

Die gemeinsame Einrichtung hat zwei Träger: Die örtlich zuständige Arbeitsagentur und das Land Berlin mit dem örtlich zuständigen Bezirksamt. Sie bilden die Trägerversammlung.

Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertreter:innen der Träger der gemeinsamen Einrichtung. Die Hälfte der Vertreter:innen der Träger wird von der Agentur, die andere Hälfte vom Land Berlin und vom Bezirksamt bestellt und abberufen.

Vertreter:innen der Bundesagentur für Arbeit

  • Vertreter

    • Wolfgang Steinherr
      Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Mitte
    • Andrea Vallon
      Geschäftsführerin Interner Service der Agentur für Arbeit Berlin Mitte
    • Marc Mergemann
      Leiter der Führungsberatung der Agentur für Arbeit Berlin Mitte

    Stellvertreter:in

    • Julia Pache
      Leiterin Controlling / Finanzen im Internen Service der Agentur für Arbeit Berlin Mitte

    **Axel Fluck**
    Leiter Personal im Internen Service der Agentur für Arbeit Berlin Mitte

    • Mathias Lemcke
      Geschäftsführer Operativ
    • Cornelia Jahncke
      Führungsberaterin der Agentur für Arbeit Berlin Mitte

Vertreter:innen des Landes Berlin aus dem Bezirksamt

  • Vertreter:in

    • Clara Herrmann
      Bezirksbürgermeisterin
    • Oliver Nöll
      Bezirksstadtrat für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

    Stellvertreter:in

    • Dr. Horst-Dietrich Elvers
      Leiter des Amts für Soziales
    • Tobias Kamsties
      Leiter der Serviceeinheit Personal
    • Andrea Hähnel
      Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter

Vertreter:innen des Landes Berlin aus der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

  • Vertreterin

    • Ines Wassermann
      Gruppenleiterin II A 1 im Referat Grundsatz der Arbeitspolitik

    Stellvertreter:in

    • Kirsten Bagusch-Sauermann
      Referatsleiterin Grundsatz der Arbeitspolitik
    • Nicole Klawitter
      Referentin Grundsatzbereich SGB II
    • Carsten Hocks
      Gruppenleiter II A 6 im Referat Grundsatz der Arebitspolitik
    • Mario Hülsegge
      Referent Grundsatzbereich SGB II

Geschäftsführende Stelle der Trägerversammlung

Andrea Hähnel
Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter

Jobcenter - gemeinsame Einrichtung der Träger

  • Die Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also insbesondere der Arbeitsvermittlung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende, errichten zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bezirk jeder Agentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung (gE) in den Jobcentern. Dabei handelt es sich in unserem Bezirk um die Agentur für Arbeit Berlin Mitte und das Sozialamt des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.
  • Die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung soll die Besonderheiten der beteiligten Träger des regionalen Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaftsstruktur berücksichtigen.
  • Die Geschäftspolitik des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg wird durch den Beschluss der Trägerversammlung im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm festgelegt.