Die gemeinsame Einrichtung hat zwei Träger: Die örtlich zuständige Arbeitsagentur und das Land Berlin mit dem örtlich zuständigen Bezirksamt. Sie bilden die Trägerversammlung.
Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertreter:innen der Träger der gemeinsamen Einrichtung. Die Hälfte der Vertreter:innen der Träger wird von der Agentur, die andere Hälfte vom Land Berlin und vom Bezirksamt bestellt und abberufen.