Information zur Planung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) für 2025

Die Planung für die Umsetzung des Förderinstrumentes Arbeitsgelegenheit (AGH) nach § 16d SGB II hat begonnen.

Ab dem 01.07.2024 können Sie Konzepte für die AGH-Planung 2025 einreichen. Nutzen Sie dafür die eingestellte Word-Datei „Konzeptvordruck 2025“.

Themenschwerpunkte für die Konzepte und Tätigkeitsbereiche können sie der PDF-Datei „Information zur AGH-Planung 2025“ entnehmen.

Allgemeine Informationen zum AGH-Antrag können Sie der PDF-Datei „Informationen zum AGH-Antrag“ entnehmen.

Festlegungen für die Einreichung der Konzepte

Die Anzahl der Konzepte ist auf zehn Stück beschränkt. Sie müssen sich hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches oder/und der Zielgruppe deutlich unterscheiden.

Einsendeschluss ist der 02.08.2024

Die Unterlagen sind per E-Mail an das Postfach Jobcenter-Berlin-Friedrichshain-Kreuzb.AGH-Konzepte@jobcenter-ge.de zu senden.

Senden Sie bitte nur den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck ohne Anhänge im PDF-Format per E-Mail. Dabei ist jedes Konzept mit einer gesonderten E-Mail zu übermitteln.

Im Dateinamen sowie der Betreffzeile der E-Mail ist folgende Syntax anzuwenden:

„Zielgruppe-Tätigkeitsbereich-Träger-fortlaufende Nummer“, wobei:

  • die Zielgruppe entsprechend des Konzeptvordrucks zu wählen ist
  • der Tätigkeitsbereich wie unter Pkt. 4.1 vorgegeben abzukürzen ist und
  • der Trägername in Kurzform (ohne Rechtsform) zu benennen ist
  • eine fortlaufende Nummer (01 – 10) durch Sie zu vergeben ist, sofern Sie mehr als ein Konzept einreichen

Beispiel für Syntax:

  • ü25-Handwerk-Jobcenter-01
  • ü25-Umwelt-Jobcenter-02
  • FM-SozD-Jobcenter-03
  • AGH-Maßnahmekonzept 2025

    DOCX-Dokument (75.1 kB)

  • Informationen zur AGH-Planung 2025

    PDF-Dokument (286.7 kB)

  • Informationen zum AGH-Antrag 2025

    PDF-Dokument (159.2 kB)

Weitere Informationen

Fehlerhafte Angaben bzgl. der Umsetzungen von Förderung nach §§ 16e, 16i SGB II führen zum Ausschluss des Konzeptes.

Zusätzliche Unterlagen wie z. Bsp. Trägersatzung fordern wir zu einem späteren Zeitpunkt ab, sofern uns diese noch nicht vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass Konzepte, die per Post gesandt werden, keine Berücksichtigung finden.

Systemseitig erhalten Sie nur für das erste eingegangene Konzept eine Bestätigungs-Email.