Zu den Kosten gehören:
- die zu zahlende Miete
- anfallende Nebenkosten
- Heizkosten
Soweit die Miet- und Heizkosten angemessen sind, werden sie in der tatsächlichen Höhe vom Jobcenter übernommen und gezahlt.
Im Land Berlin regeln die AV Wohnen, welche Miet- und Heizkosten beim Bürgergeld übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur Senkung der Kosten angewendet werden.
Wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass das Geld für Miete und Heizung auch entsprechend verwendet wird, kann das Jobcenter die Zahlungen auch direkt an den Vermieter oder an andere Empfangsberechtigte leisten.
Beachten Sie bitte:
Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Wohnung abschließen, legen Sie die Unterlagen im Jobcenter vor und lassen sich die Zusicherung der Kostenübernahme bestätigen. Nur so ist sichergestellt, dass auch Ihre künftigen Miet- und Heizkosten vom Jobcenter weiter übernommen werden.