Unterkunft und Heizung

Eine Grafik zeigt ein Haussymbol mit einer Sprechblase in der ein Eurozeichen zu sehen ist.

Kosten für Wohnung und Heizung

Zu den Kosten gehören:

  • die zu zahlende Miete
  • anfallende Nebenkosten
  • Heizkosten

Soweit die Miet- und Heizkosten angemessen sind, werden sie in der tatsächlichen Höhe vom Jobcenter übernommen und gezahlt.
Im Land Berlin regeln die AV Wohnen, welche Miet- und Heizkosten beim Bürgergeld übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur Senkung der Kosten angewendet werden.

Wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass das Geld für Miete und Heizung auch entsprechend verwendet wird, kann das Jobcenter die Zahlungen auch direkt an den Vermieter oder an andere Empfangsberechtigte leisten.

Beachten Sie bitte:
Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Wohnung abschließen, legen Sie die Unterlagen im Jobcenter vor und lassen sich die Zusicherung der Kostenübernahme bestätigen. Nur so ist sichergestellt, dass auch Ihre künftigen Miet- und Heizkosten vom Jobcenter weiter übernommen werden.

Fernbedienung

Keine Übernahme von Kabelgebühren bei den Betriebskosten ab 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Ihr Vermieter darf die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf Ihre Betriebskosten umlegen.
Der Beitrag für Kabelfernsehen ist daher ab 1. Juli 2024 kein Bestandteil Ihrer Miete, der von den Berliner Jobcentern übernommen werden kann.

Wollen Sie dennoch weiterhin Ihren TV-Kabelanschluss nutzen, können diese Kosten nicht extra vom Jobcenter übernommen werden. Diese Kosten müssen Sie aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlen.

Bitte denken Sie daran: passt Ihr Vermieter nun Ihre Betriebskosten an, müssen Sie uns über die Veränderung Ihrer Miethöhe informieren. Dies geht auch online über www.jobcenter.digital.