Anhand des festgestellten Grundsteuerwerts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe Ihrer “neuen” Grundsteuer berechnet werden.
Der aktuelle Hebesatz ist nicht auf die neu festgestellten Grundsteuerwerte anzuwenden. Erst, wenn für die Mehrzahl der Berliner Grundstücke eine Neubewertung erfolgt ist – also Ende 2023 oder Anfang 2024 –, kann ein neuer Hebesatz ab 2025 festgesetzt werden.
Abhängig von der Lage des Grundstücks, der Größe und dem Alter der Gebäude kann sich die Höhe der Grundsteuer verändern. Die bisherige durchschnittliche Belastung für Wohnungen soll jedoch erhalten bleiben.
Der neue Grundsteuerwert ist deutlich höher als der bisherige Einheitswert. Die neuen Messzahlen (§ 15 GrStG) sind deshalb erheblich gesenkt worden:
Messzahl für unbebaute Grundstücke = 0,34 Promille
Messzahl für Wohngrundstücke = 0,31 Promille
Messzahl für Nichtwohngrundstücke = 0,34 Promille
Stehen Gebäude unter Denkmalschutz, ermäßigt sich die Messzahl um 10 %.
Berechnung anhand eines Beispiels:
Bisherige Berechnung der Grundsteuer
10.000 € (= Einheitswert) x 3,5/1000 (Messzahl) x 810 % (Hebesatz) = 283,50 €
Neuberechnung mit geschätzem Hebesatz
150.000 € (= Grundsteuerwert) x 0,31/1000 (Messzahl für Wohnen) = 46,50 € (Messbetrag)
46,50 € (Messbetrag) x 600 % (geschätzter Hebesatz) = 279,00 €
46,50 € (Messbetrag) x 500 % (geschätzter Hebesatz) = 232,50 €
Der Grundsteuerwert beträgt im vorstehenden Beispiel das 15-fache des Einheitswertes, trotzdem verändert sich die Grundsteuer nur geringfügig.