Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen verfassungsgemäß
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat mit Beschluss vom 14. November 2012 die Verfassungsbeschwerde eines Hauseigentümers gegen die geltende Winter-dienstregelung auf öffentlichen Gehwegen im Straßenreinigungsgesetz von Berlin zurückgewiesen. Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen verfassungsgemäß