Heute fand ein Festakt anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin im Beisein von rund 250 geladenen Gästen statt. Gleichzeitig wurden zwei Richterinnen und ein Richter des Verfassungsgerichtshofes verabschiedet, deren öffentliches Ehrenamt nach siebenjähriger Tätigkeit abgelaufen war: die bisherige Präsidentin Margret Diwell (Rechtsanwältin), die Richterin Dr. Christine Stresemann (Richterin am Bundesgerichtshof) und der Richter Frank-Michael Libera (Vorsitzender Richter am Kammergericht). Eingeführt in ihr Amt wurden die im März 2012 vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählten neuen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes Präsidentin Sabine Schudoma (Präsidentin des Sozialgerichts), Richterin Anke Müller-Jacobsen (Rechtsanwältin) und Richter Meinhard Starostik (Rechtsanwalt).
Die neue Präsidentin hob in ihrer Ansprache hervor, wie wichtig es war, einen Verfassungsgerichtshof zu schaffen, den es ohne die Einheit Deutschlands nicht gegeben hätte. Schudoma würdigte insbesondere den Einsatz der daran beteiligten Politiker. Wie weitsichtig es gewesen ist, die Zuständigkeiten des Gerichtshofes so umfassend zu erstrecken, zeigen die jährlich etwa 200 eingehenden Verfahren. Die meisten davon sind Verfassungsbeschwerden von Bürgern gegen Akte der öffentlichen Gewalt des Landes, insbesondere gegen Entscheidungen von Berliner Gerichten. Daneben wird der Verfassungsgerichtshof aber auch mit wichtigen Organklagen und Normenkontrollverfahren gegen Entscheidungen des Parlaments oder des Senats von Berlin befasst. Aus jüngster Zeit in Erinnerung sind ferner insbesondere Entscheidungen zu Volksbegehren und Volksbefragungen, deren Ablehnung der Verfassungsgerichtshof auf ihre verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit zu überprüfen hat.
Die Festrede zum zwanzigjährigen Bestehen des Berliner Landesverfassungsgerichts hielt der bekannte Theologe und Philosoph Professor Dr. Richard Schröder, selbst bis vor wenigen Jahren Richter des Verfassungsgerichts Brandenburg. Er hob die hohe Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber der Politik in einem demokratischen Rechtsstaat hervor und erinnerte an das Fehlen eines Verfassungsgerichts in der ehemaligen DDR. Die Bewahrung des Rechtsfriedens ist die vornehmste und die Kontrolle der Staatsgewalt die wichtigste Aufgabe der Verfassungsgerichte. Damit dienen sie dem Ziel, Freiheit und Gerechtigkeit für jedermann zu gewährleisten.