In den noch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin anhängig gewesenen Organstreitverfahren des Mitglieds des Abgeordnetenhauses Heidi Kosche gegen den Senator für Finanzen betreffend Einsicht in Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – VerfGH 83 – 93/11 – haben sich die Beteiligten geeinigt. Frau Kosche erhält Akteneinsicht in etwa die Hälfte des noch nicht freigegebenen Aktenbestandes und akzeptiert im Übrigen die Ablehnungsentscheidung des Senators. Damit sind die Verfahren beim Verfassungsgerichtshof erledigt.
In zwei vorangegangenen Verfahren hatte die Abgeordnete beim Verfassungsgerichtshof die teilweise Versagung von Akteneinsicht erfolgreich angefochten (Urteile vom vom 14. Juli 2010 – VerfGH 57/08 – und 20. Dezember 2011 – VerfGH 159/10 -;siehe dazu die Pressemitteilungen vom 14. Juli 2010 und 20. Dezember 2011). Auf der Grundlage dieser Entscheidungen hatten die Beteiligten Vergleichsverhandlungen aufgenommen.