Urteilsverfahren
Das Urteilsverfahren beschäftigt sich mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen sowie Auszubildenden und Arbeitgebern/-innen oder Umschülern und Arbeitgebern/-innen. Urteilsverfahren
Das Urteilsverfahren beschäftigt sich mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen sowie Auszubildenden und Arbeitgebern/-innen oder Umschülern und Arbeitgebern/-innen. Urteilsverfahren
Das Beschlussverfahren ist ein rein kollektivrechtliches Verfahren, wobei im Vordergrund die Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber/-in aus dem Betriebsverfassungsgesetz stehen. Beschlussverfahren
Seit dem Jahr 2013 können die Parteien ihren Fall in vertraulicher Atmosphäre, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, mit mehr Zeit, in extra eingerichteten Räumlichkeiten, mit einer Güterichterin die nicht über die Sache zu entscheiden hat, einer einvernehmlichen Lösung zuführen. Güterichterverfahren
Persönliches Gespräch zwischen Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Anrufung gem. § 111 Abs. 2 ArbGG bei Streitigkeiten zwischen ausbildenden Arbeitgeber/-in und Auszubildenden aus dem Berufsausbildungsverhältnis. Vorgerichtliche Konfliktbeseitigung und Rechtsberatung
Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr