Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen vor allem über:
- Kündigungen
- Arbeitsbedingungen
- Verdienstzahlungen
- Urlaubsfragen
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Ansprüche im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen
- Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- Arbeitspapiere
Auszubildenden und Arbeitgebern/-innen oder Umschülern und Arbeitgebern/-innen
- wie oben (zum Teil aber erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 111 Abs. 2 ArbGG)
- vorgerichtliche Konfliktbeilegung
Die Gerichte für Arbeitssachen sind in der Bundesrepublik Deutschland besondere Zivilgerichte.
Im ersten Rechtszug ist das Arbeitsgericht als Eingangsinstanz zuständig. Die Gerichte für Arbeitssachen sind gemäß §§ 2 ff. ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) unter anderem zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen
- aus dem Arbeitsverhältnis,
- über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses,
- aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen,
- aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen.
Zwischen Auszubildenden und Arbeitgebern/-innen oder Umschülern und Arbeitgebern/-innen über
- wie oben (z. T. aber erst nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach § 111 Abs. 2 ArbGG).