Barrierefreiheitserklärung für das Arbeitsgericht Berlin
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Arbeitsgericht Berlin
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 07.08.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet
- Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
- Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
- Zeitplan: Behebung in 2024
Barriere: Deaktivierte Elemente
- Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
- Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
- Zeitplan: Behebung in 2024
Barriere: Grafiken und Bedienelemente
- Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
- Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
- Zeitplan: Behebung in 2024
Barriere: Formulare Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
- Beschreibung: Die Formulare „Mahnbescheid“ und „Vollstreckungsbescheid“ sind gemäß § 46a Absatz 8 Arbeitsgerichtsgesetz durch die „Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren“ vom 15. Dezember 1977 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2625), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. März 2016 (Bundesgesetzblatt I, Seite 396), bundesweit zwingend eingeführt worden. Sie können daher nicht vom Arbeitsgericht Berlin geändert werden.
- Maßnahmen: Keine Änderung möglich.
- Zeitplan: Nicht bekannt
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Heidi Müßig
E-Mail: muessig@larbg.berlin.de
Telefon: 03090171668
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Arbeitsgericht Berlin
Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr
- Tel.: (030) 90171-0
- Fax: (030) 90171-222
- Fax: (030) 90171-333
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