Wer wahlberechtigt ist, bestimmt sich nach den Regelungen des Mitgliedstaates, in dem gewählt wird.
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist in Deutschland erstmals für die Europawahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind damit alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Zudem können auch Deutsche wählen, die dauerhaft im Ausland leben.