Programm Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung (PEB)

PEB Logo

Aus dem PEB-Programm werden lokale Ansätze zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration von besonders arbeitsmarktfernen Personen gefördert. Beabsichtigt ist die Stabilisierung von benachteiligten Zielgruppen und Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt. Das Programm PEB wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und ggf. des Landes Berlin finanziert.

Was oder wer wird gefördert?

Mit dem Programm „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung“ (PEB) werden innovative Modellprojekte gefördert, die zu einer Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene führen. Mit den Projekten werden die benachteiligten Personen in ihrem Lebensumfeld angesprochen, um ihre soziale und berufliche Integration zu erleichtern. Eine Förderung erfolgt für Aktivitäten zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen, dazu gehören Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, nichterwerbstätige Personen, sofern Sie nicht schulpflichtig sind, Personen, die älter als 54 Jahre sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung erfolgt ausschließlich für Projekte in Trägerschaft gemeinnütziger oder privater Organisationen. Einzelpersonen können nicht Träger von Projekten sein. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Finanzierung aus Mitteln des ESF beträgt max. 50 % der Projektkosten und ist auf 250.000 Euro pro Projekt für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Die nationale Kofinanzierung ist bei Antragstellung vom Antragstellenden vollständig nachzuweisen. Soweit die erforderliche nationale Kofinanzierung nicht über Mittel der jeweiligen Bezirke oder von Dritten, wie Zuschüsse anderer öffentlich-rechtlicher Institutionen (z.B. Jobcenter) oder auch private Mittel (Eigenmittel der Träger, Unternehmen) aufgebracht werden kann, ist ggf. eine anteilige Finanzierung aus Mitteln der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung bis zur einer Höhe von 25 % der Gesamtkosten vorgesehen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Das Antragsformular und der Finanzierungsplan stehen Ihnen hier zum Download bereit. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite:
http://www.bbwa-berlin.de/foerderprogramme/partnerschaft-entwicklung-beschaeftigung-peb.html

Aktuelle PEB-Projekte im Bezirk

Eine Übersicht der bisher in Treptow-Köpenick geförderten PEB-Projekte finden Sie im jeweiligen Europabericht .