Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung BENE

Weltkugel in Hand - Umweltkonzept

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) stellt Fördermittel für Maßnahmen, Projekte und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. BENE wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Ziel des Programmes ist es, nachhaltig und gewinnbringend die Verringerung der CO2-Emissionen zu unterstützen, um Wirtschaftswachstum und Ressourcenschonung in Einklang zu bringen. Durch eine umweltentlastende Infrastruktur soll der ökologische Strukturwandel beschleunigt und die Lebens- und Umweltqualität Berlins verbessert werden.

1. Energieeffizienz

In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben gefördert, die durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen zur Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase beitragen. Beispielsweise:
  • Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik;
  • Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/ Nutzung regenerativer Energien; Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;
  • Wasserstofftechnologie/ Brennstoffzellen, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird;
  • Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme;
  • Kälte-/ Klimatechnologie;
  • Kraft-Wärme-Kopplung;

2. Umwelt- und Energiemanagementsysteme

Durch die Förderung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen sollen Umweltbelastungen gemindert und ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet werden. Gefördert wird die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916).
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass durch die Einführung des Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems direkt oder indirekt ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet wird oder lokale Umweltbelastungen (Lärm- oder Schadstoffemissionen) gemindert werden.

3. Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Es werden Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme im Einzelnen oder im Quartier gefördert. Dazu gehören:
  • Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung der vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität (Sektorenkopplung unter Beachtung des Artikel 7 Abs. 1 h) der Verordnung 2021/1058);
  • Investitionen in die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch (Digitalisierung, bspw. durch virtuelle Kraftwerke, u. a.);
  • Investitionen in die Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien.

4. Anpassung an den Klimawandel

Um sich an den Klimawandel anzupassen, unterstützt das Land Berlin Vorhaben, die zur Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen beitragen oder den Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ voranbringen. Dazu gehören:
  • naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inkl. Machbarkeitsstudien); Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns; Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen;
  • Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall; Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring
  • Förderung des Ausbaus der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt

5. Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung

Unterstützt werden Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung. Dazu gehören:
  • der Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Grün- und Erholungsflächen;
  • naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur (inkl. Machbarkeitsstudien); Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds;
  • Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit; die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten;
  • die Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, z. B. durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Fahrbahnoberflächen, lärmreduzierende Fahrbahnaufteilung sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung etc.
  • Maßnahmen zur Lärmminderung im schienengebundenen ÖPNV);
  • Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, z. B. Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten;
  • die Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind.

6.Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Durch die Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) und die Förderung umweltfreundlicher Antriebssysteme soll eine nachhaltige städtische Mobilität in Berlin vorangebracht werden. Dazu gehören:
  • Verkehrliche Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und nachhaltige Wirtschaftsverkehrskonzepte (z. B. lokale Konzepte für Lieferverkehre, für Nullemissionszonen und Investitionen in deren Umsetzung);
  • bessere Vernetzung und Attraktivitätssteigerung der Verkehrsmittel Rad und ÖPNV sowie Fußverkehr, bauliche Optimierung von Umsteigemöglichkeiten;
  • weiterer Ausbau des ÖPNV und bessere Verknüpfung der verschiedenen Systeme des ÖPNV durch Reduzierung von Umsteigezeiten sowie Sicherstellung von barrierefreier Nutzung;
  • Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben direkt oder indirekt zu einer Verminderung des CO2-Ausstoßes bzw. zu einer Verminderung des Ausstoßes von Stoffen mit einem Treibhauspotenzial (CO2-Äquivalent) beiträgt;
  • Verbesserung der Radinfrastruktur sowie des Fußverkehrs auf der Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes (z. B. Radverkehrsanlagen, Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser, fußgängerfreundliche Platzgestaltung, Verkehrsberuhigung, Querungsmöglichkeiten, investive Maßnahmen zur Schulwegsicherheit).

Nähere Informationen erhalten Sie hier: www.berlin.de/bene Für die Beratung von Interessenten ist die B.&S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH, Tel.: 030 39042-33, E-Mail: bene2@bsu-berlin.de, zuständig.