Sie haben bereits eine Niederlassung in Berlin und möchten nun für Ihr Unternehmen werben oder Objekte auf öffentlichem Straßengebiet (z.B. vor Ihren Geschäftsräumen) aufstellen?
Jeder Gebrauch der öffentlichen Straße, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung und muss beantragt werden.
Für folgende Anliegen können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichem Straßenland stellen: