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Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden, wenn Sie:
Sie können Ihr Gewerbe online über unser Portal abmelden.
Alternativ können Sie Ihre Gewerbeabmeldung auch persönlich, postalisch, per Telefax oder E-Mail bei den zuständigen Ordnungsämtern einreichen.
Eine Gewerbeabmeldung ist immer kostenfrei.
Ja. Bitte geben Sie immer das Datum der tatsächlichen Betriebsaufgabe an. Liegt das Datum schon länger zurück, ist die Meldung nachzuholen und das Datum der zurückliegenden Aufgabe wahrheitsgemäß anzugeben. Das können auch Jahre sein, im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung bis zu 60 Monaten rückwirkend nachzureichen.
Bitte beachten: Wer seine Gewerbeabmeldung nicht gleichzeitig (in der Regel später als ca. 4 Wochen nach Betriebsaufgabe) anzeigt, handelt ordnungswidrig. Dies kann durch das zuständige Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Starten Sie den Vorgang “Gewerbeabmeldung” in unserem Online-Portal.
Reichen Sie die Gewerbeabmeldung ein als Einzelunternehmen mit dem Hinweis im Formular oder per E-Mail, dass die GbR weiter bestehen bleibt bzw. dass die GbR als Einzelunternehmen weitergeführt wird (bei nur einem übrigbleibenden Inhaber). Die Gesellschafter:innen, die den Geschäftsbetrieb unverändert weiterführen, müssen keinerlei Meldung abgeben.
Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe