Sie sind bereits in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtmäßig beruflich tätig? Dann müssen Sie als Dienstleister:in nicht in Berlin (bzw. Deutschland) niedergelassen sein, um hier selbstständig tätig zu sein, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitend arbeiten.
Dies kann nützlich sein, wenn Sie beabsichtigen:
- die Dienstleistung nur vorübergehend in Berlin zu erbringen
- die Dienstleistung nur für einen bestimmten Berliner Kunden zu erbringen
- den Markt zu erkunden, bevor Sie Ihr Unternehmen nach Berlin erweitern
Ob Sie Genehmigungen und Erlaubnisse einholen müssen, hängt davon ab, ob Sie in einem reglementierten oder nicht reglementierten Beruf tätig sind.