Frau Hautmann eröffnet die Sitzung.
Als Ergänzung zur Tagesordnung wird sich darauf geeinigt, ebenfalls über die aktuelle Situation von Bordellen in Berlin und die bestehende Problematik im Zusammenhang mit dem Baurecht und dem Erlaubnisverfahren für Betriebsstätten nach Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zu diskutieren.
Zunächst berichtet Frau Hautmann über die bisherigen Entwicklungen seit der letzten Sitzung des Runden Tisches Sexarbeit am 07.11.2019. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Anfragen durch die Presse und auch durch die Fraktionen des Abgeordnetenhauses. Vieles bezog sich auf Straßenprostitution im Kurfürstenkiez. Die Handlungsempfehlungen des Runden Tisches sollen am 23.03.2020 im Ausschuss für Gesundheit. Pflege und Gleichstellung (SenGPG) vorgestellt werden. Die Referentinnen des Runden Tisches haben außerdem im Anschluss an die letzte Sitzung das Handlungskonzept überarbeitet und fertiggestellt.
Weiterhin erklärt Frau Hautmann das weitere Vorgehen: Zunächst wird basierend auf dem gemeinsam erarbeiteten Handlungskonzept durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung eine Senatsvorlage erarbeitet. Diese soll durch die anderen am Runden Tisch Sexarbeit teilnehmenden Senatsverwaltungen mitgezeichnet und durch den Berliner Senat verabschiedet werden. Nach Verabschiedung der Senatsvorlage wird ein Bericht über die Arbeit des Runden Tisches entstehen, der ebenfalls das gemeinsam erarbeitete Handlungskonzept und weitere Hintergrundinformationen enthalten und als Broschüre veröffentlicht werden soll. Es wurde bereits angeregt, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts eine öffentliche Veranstaltung oder einen Fachtag zu organisieren.
Weiterhin weist Frau Hautmann darauf hin, dass im Bericht die Arbeit des Runden Tisches ausführlicher geschildert werden soll und die Teilnehmenden des Runden Tisches gern bei der Erstellung der Broschüre z.B. durch Statements mitwirken können. Ideen und Wünsche zur Gestaltung der Broschüre können auch per E-Mail an Runden Tisches Sexarbeit mitgeteilt werden.
Im Anschluss folgt eine Diskussion über den aktuellen Stand der Erlaubnisverfahren für Betriebsstätten nach ProstSchG in Berlin, die weiterhin bestehende Problematik in Zusammenhang mit dem Bauplanungsrecht und das unterschiedliche Prozedere in den einzelnen Bezirken. Eine Anregung war diesbezüglich, die am Runden Tisch erarbeiteten Handlungsempfehlungen auch in alle Bezirke und dort vor allem in die für die Prostitutionsstätten zuständigen Abteilungen der Gewerbeämter weiterzugeben. Es wird erneut betont, dass eine Verringerung der Auswahl an Arbeitsorten für die Sexarbeit in Berlin auch insgesamt zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen wird. Die bereits jetzt beobachteten Bordellschließungen erschweren außerdem den Zugang zu den Sexarbeitenden, dies wird beispielsweise von den Zentren für sexuelle Gesundheit berichtet.
Es wird sich darauf geeinigt, dass die Situation der Prostitutionsstätten bei der nächsten Sitzung des Koordinierungsgremiums das zentrale Thema sein soll.
Frau Stöckigt bittet außerdem darum, dass Rückmeldungen und Kritik an der Arbeit im Rahmen der Anmeldung der Prostituierten nach ProstSchG im Rathaus Schöneberg direkt an sie übermittelt werden sollen.