Protokoll der 3. Sitzung vom 06.03.2019

Dritte Sitzung des Runden Tisches Sexarbeit

Am 06.03.2019, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Im Rathaus Schöneberg, Louise-Schroeder-Saal

Themenschwerpunkte: Straßenprostitution und Betriebsstätten

Tagesordnung

TOP 1: Eröffnung der Sitzung

Die Moderatorin, Frau Caroline Ausserer, begrüßt die anwesenden Teilnehmer_innen.
Frau Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler und Frau Staatssekretärin Barbara König begrüßen ebenfalls die Anwesenden.

TOP 2: Verabschiedung Protokoll und Bericht Begleitgremium

Das bereits im Vorfeld versendete Protokoll der 2. Sitzung vom 10.12.2018 wird mit einer Änderung angenommen. Das finale Protokoll wird an alle Teilnehmenden versendet und auf der Webseite des Runden Tisches veröffentlicht.

Frau Staatssekretärin Barbara König stellt die Ergebnisse der ersten Sitzung des Begleitgremiums vor. Dieses tagt flankierend zum Runden Tisch und setzt sich verwaltungsintern mit den Möglichkeiten der Umsetzung konkreter Handlungsempfehlungen aus dem Gremium auseinander. Die zeitliche Planung im Rahmen des nächsten Landeshaushaltes für 2020/2021 wird berücksichtigt.
In der ersten Sitzung am 22.02.2019 standen die Handlungsempfehlungen zum Themenbereich Gesundheit auf der Tagesordnung, die in der Sitzung des Runden Tisches im Dezember 2018 diskutiert wurden. Aufbauend auf der Diskussion hat die Senatsverwaltung einen Entwurf der Handlungsempfehlungen zum Thema Gesundheit erarbeitet. Insgesamt wurden diese im Begleitgremium befürwortet, bis auf eine Ausnahme: Eine Beschwerdestelle zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird eher auf Bundesebene und nicht auf der Berliner Ebene als zielführend betrachtet. Diese Empfehlung wird deshalb an die Bundesebene weitergegeben. Die (weiteren) Empfehlungen trafen insgesamt auf Zustimmung.

In der anschließenden Diskussion am Runden Tisch zu den Handlungsempfehlungen zum Thema Gesundheit werden Änderungen bzw. Ergänzungen aufgenommen. Es wird sich darauf verständigt, die aktualisierten Handlungsempfehlungen zum Thema Gesundheit im Nachgang der Sitzung noch einmal an alle Teilnehmenden zu verschicken.

Rückmeldungen zu bisher erarbeiteten Handlungsempfehlungen können auch gern zwischen den Sitzungen jederzeit per E-Mail an die zuständigen Referentinnen zurückgemeldet werden.

TOP 3: Handlungsempfehlungen für den Themenbereich „Straßenprostitution“

Frau Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler berichtet, dass seit April 2018 eine Unterarbeitsgruppe des Runden Tisches zum Thema Straßenprostitution tagt und dort gemeinsam mit Verwaltung, der Polizei und vor Ort im Kurfürstenkiez arbeitenden Trägern erste Handlungsempfehlungen erarbeitet wurden.
Um die Zeitplanung des nächsten Doppelhaushalts 2020/2021 auch für die Maßnahmen im Bereich der Straßenprostitution zu beachten, wurden in der ersten Sitzung des Begleitgremiums bereits erste Ergebnisse aus der AG Straßen-prostitution durch Frau Schöttler vorgestellt. Sowohl die Mitglieder der AG Straßenprostitution als auch die Mitglieder des Runden Tisches Sexarbeit wurden über dieses Vorgehen informiert. Die finalen Handlungsempfehlungen sollen nun gemeinsam mit dem gesamten Gremium diskutiert und erarbeitet werden.

Frau Schöttler stellt zunächst die in der AG erarbeiteten Handlungsempfehlungen vor:
  • Absicherung bestehender Angebote (Nachbarschaftsprojekt des Frauentreff Olga, muttersprachliche Sozialarbeit)
  • Verbesserung der Infrastruktur (Müllbeseitigung, öffentliche Toiletten, Vollzugsorte, Drogenkonsumraum)
  • Erweiterung der sozialen Angebote (Angebote am Wochenende, Notunterkünfte für Frauen)
Anschließend stellt Frau Joe Smith die Ergebnisse eines ersten „sex worker only“-Treffens vor, das am 02.03.2019 im Rahmen eines Brunchs im Frauentreff Olga stattfand. Dort wurden folgende Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet:
  • Erstellung eines Flyers für Freier mit Verhaltensregeln, übersetzt in mehrere Sprachen. Es wird empfohlen, diesen partizipativ mit den Sexarbeiter_innen vor Ort zu entwickeln.
  • Schaffung von Vollzugsorten, Möglichkeit von Verrichtungsboxen in Parkhäusern oder auf bereits vorhandenen Parkplätzen zur Erhöhung der Sicherheit der Frauen prüfen (Boxen für Autos, inkl. Notfallknopf)
  • Problem der Wohnungslosigkeit: Schaffung betreuter Wohngemeinschaften für Sexarbeitende gekoppelt mit psychologischer (Peer-)Beratung
  • Stärkung des Zusammenhaltes unter den Sexarbeiter_innen durch Peer-Ansätze, Workshop-Programm der Sexarbeitenden für Sexarbeitende („Know-How für den Job vermitteln“)
In der anschließenden Diskussion wird sich darauf geeignet, die Handlungsempfehlungen um folgende Punkte zu ergänzen bzw. anzupassen:
  • Explizite Erwähnung der Zielgruppe der trans*-Sexarbeiterinnen
  • Streichung des Abschnitts zur individuellen Prüfung durch Bauämter bei Eröffnung von Prostitutionsstätten (z.B. Stundenhotels)
  • Handlungsempfehlung zum Thema „Notunterkünfte“ soll ersetzt werden durch „Unterstützungsangebote für von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffene Sexarbeiter_innen“
  • Ein partizipatives Vorgehen und Peer-Ansätze sollen bei allen Maßnahmen immer berücksichtigt und geprüft werden.

Wichtig ist außerdem, dass bei der Umsetzung von Maßnahmen alle relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort und in den zuständigen Verwaltungen stets einzubeziehen sind, damit keine Parallelstrukturen entstehen. Weiterhin sollen auch die Erfahrungen aus anderen Städten in die Planung einbezogen werden (z.B. beim Thema Verrichtungsboxen), wobei sich diese aufgrund der Innenstadtlage nur begrenzt auf Berlin und den Kurfürstenkiez übertragen lassen.

Die veränderten Handlungsempfehlungen werden den Teilnehmenden im Nachgang der Sitzung zugesendet.

TOP 4: Kurze Inputs und Festlegung von Handlungsempfehlungen für den Themenbereich „Betriebsstätten“

Dr. Anna Hochreuter, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

  • Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist für die Umsetzung des gewerberechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 12 ff ProstSchG zuständig und berichtet hierzu über die Entwicklungen im letzten Jahr.
  • Im Rahmen dessen wurden von der Senatsverwaltung Anwendungs-empfehlungen zum ProstSchG erstellt, u.a. im Austausch mit den beteiligten Akteuren in Arbeitskreisen und Gremien (u.a. AK Betriebsstätten, RT Sexarbeit, verwaltungsinterne Arbeitskreise).
  • Außerdem wurde gemeinsam mit Vertreter_innen aus bezirklichen Ordnungsämtern eine Ausfüllhilfe zur Erstellung von Betriebskonzepten nach § 16 ProstSchG erarbeitet.
  • Eine wichtige Abgrenzung, die im Rahmen der Erstellung der Anwendungsempfehlungen für das Land Berlin präzisiert wurde, ist die Unterscheidung zwischen Wohnungsbordellen und Wohnungsprostitution, wobei für den Bereich der Wohnungsprostitution keine Erlaubnis nach ProstSchG benötigt wird.

Stephanie Klee, Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e.V.

  • In Berlin befindet sich die Mehrheit der Bordelle als sog. Wohnungsbordelle unauffällig und diskret über die ganze Stadt verteilt.
  • Weiterhin existieren andere Arbeitsorte wie die eigene Wohnung, die Straße, Bars (mit/ohne Alkoholausschank, mit Film- oder sonstigen Vorführungen), Sexkinos, Massagestudios, BDSM-Studios und andere.
  • Der BSD existiert als bundesweite Interessensvertretung des Gewerbes seit 2002. Mitglieder sind neben Betreiber_innen auch selbstständige Sexarbeiter_innen und andere Fördermitglieder.
  • Laut Einschätzung des BSD wird der Schutzgedanke des ProstSchG in Berlin unterlaufen, wenn der Großteil der Prostitutionsstätten im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach ProstSchG aufgrund baurechtlicher Regelungen geschlossen werden muss.

Enrico Idzikowski, Mitglied im Arbeitskreis Betriebsstätten und Betreiber

  • Der AK Betriebsstätten ist aus der Weiterentwicklung der Präventionsarbeit zu sexuell übertragbaren Infektionen sowie HIV/Aids heraus gegründet worden und befasst sich mit dem Schwerpunkt „Prävention an Orten sexueller Dienstleistungen/Betriebsstätten“. Vornehmlich geht es um die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter_innen an diesen Orten.
  • Die Arbeitsgruppe trifft sich seit Mai 2012 in ca. 8-wöchigen Abständen und setzt sich unter anderem aus Mitarbeiter_innen freier Träger von Beratungsstellen für Sexarbeitende, der für Gesundheit sowie für Frauen zuständigen Senatsverwaltungen, der Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der Bezirke, der Deutschen Aidshilfe e.V., Mitgliedern des Bundesverbands Sexuelle Dienstleistungen e.V. (BSD) und aus Betreiber_innen von Betriebsstätten zusammen.
  • Die Arbeitsgruppe legt großen Wert auf den partizipativen Ansatz, daher nehmen Betreiber_innen und auch Sexarbeiter_innen an der Arbeitsgruppe teil.
  • Seit 2013 ist es eines der zentralen Ziele des AK gewesen, Mindeststandards für Betriebsstätten zu erarbeiten, dazu wurden im Laufe der Jahre unterschiedliche Experten eingeladen (z.B. Gewerbeaußendienst der Polizei, Finanzamt, Bauamt, u.a.).
  • Zwar wurden die entwickelten Mindeststandards in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, die vom AK Betriebsstätten entwickelte Differenzierung fand aber im ProstSchG keinen Niederschlag.

In der sich den drei Inputs anschließenden Diskussion zeichnen sich die Themen und Problematiken rund um den Bereich Betriebsstätten ab, die aktuell vor allem durch das Erlaubnisverfahren nach ProstSchG geprägt sind. In Berlin liegen laut Schätzungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geschätzt mehr als die Hälfte der Betriebsstätten in Stadtplanungsgebieten, in denen sie laut Bauplanungsrecht nicht zulässig sind. Dies ist kein neues Problem, bisher wurden diese Betriebsstätten aber größtenteils geduldet, wie es auch in anderen Branchen üblich ist, solange keine Störungen bekannt werden. Diese Prostitutionsstätten werden nun allerdings in vielen Fällen keine Erlaubnis nach ProstSchG erhalten und müssen deshalb geschlossen werden.

Die Abschaffung der typisierenden Betrachtungsweise von Prostitutionsstätten bzw. die Betrachtung als „stilles Gewerbe“ in Hinblick auf das Baurecht wären Möglichkeiten, diese Problematik zu umgehen, aber da dies durch ein Bundesgesetz geregelt wird, ist Berlin als Land hier nicht in der Zuständigkeit.
In anderen Bundesländern wird das Bauamt weiterhin nur bei gemeldeten Störungen tätig und nicht im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach ProstSchG hinzugezogen. Diese Regelung stellt allerdings weiterhin eine rechtsunsichere Duldung da, eine rechtlich sichere Lösung wird bevorzugt und sollte herbeigeführt werden.

Weiterhin stellt sich die Frage nach der Möglichkeit von Übergangsregelungen für Bestandsbetriebe, die bis jetzt ohne Störungen oder Auffälligkeiten teilweise schon Jahrzehnte bestanden haben.

Das Ziel sollte sein, die Vielfalt der Arbeitsplätze in Berlin zu erhalten. Weiterhin wird der Zugang zu Sexarbeiter_innen durch Hilfsangebote und Beratungsstellen erschwert, wenn diese selbstständig bspw. nur über Angebote im Internet arbeiten anstatt in Betriebsstätten mit bekannten Adressen.

Die Handlungsempfehlungen für den Bereich Betriebsstätten sollen im Nachgang im Rahmen einer kleineren Arbeitsgruppe konkretisiert werden.
Die Problematiken im Rahmen der Umsetzung des ProstSchG sollen außerdem aus dem Land Berlin an den Bund rückgemeldet werden und in die geplante Evaluation des Gesetzes einfließen.

TOP 5: Festlegung des Themas für die nächste Sitzung

Die nächsten Termine für den Runden Tisch Sexarbeit stehen bereits fest (20.05., 08.08. und 07.11.2019). In der letzten Sitzung wird das gemeinsam erarbeitete Handlungskonzept vorgestellt.

Eine mögliche Verlängerung des Runden Tisches ab 2020 wird diskutiert, da eine Erhöhung der Anzahl der Sitzungen im Jahr 2019 nicht möglich ist. Die Frage wird verwaltungsintern geklärt und erste Ergebnisse in der nächsten Sitzung mitgeteilt.

Für die Sitzungen im Mai und August stehen die Themen noch nicht fest, folgende Vorschläge wurden gesammelt:
  • Anti-Stigmatisierung
  • Gewalt
  • Empowerment
  • Ausbeutung
  • Arbeitsbedingungen
  • Wohnraum
  • Zugang zu Sozialversicherung
  • Soziale Absicherung
  • Angebot aus dem „Sexworker Only“-Treffen am Runden Tisch über Erfahrungen und Lebensrealitäten der Sexarbeiter_innen zu berichten
  • Prostituiertenschutzgesetz – Was bedeutet „Schutz“?
  • Verlagerung der Sexarbeit ins Internet

Nach einer Abstimmung unter allen Teilnehmer_innen sind die Themen für die nächste Sitzung am 20.05.2019 „Arbeitsbedingungen“ und „Verlagerung der Sexarbeit ins Internet“. Zur Vorbereitung der Sitzung werden Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen sich alle Teilnehmenden beteiligen können.

Die nächste Sitzung des Runden Tisches findet am 20. Mai 2019 statt.

Download des Protokolls als PDF

  • Protokoll Runder Tisch Sexarbeit 06.03.2019

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (261.2 kB) - Stand: Mai 2019