Lfd. Nr. 9 (VfL Lichtenrade 1894 e.V. „Gesundheit“)
Der zuständige Dezernent befürwortet in seiner Stellungnahme einen Betrag von 1095,00 €.
BV Liesener gibt zu bedenken, dass hier mehrere Anträge eines Vereins insgesamt deutlich über der gesetzten Höchstgrenze von 2.000,00 € liegen. BV Rauchfuß führt aus, dass bei Sportvereinen Abteilungen als eigenständige Antragsteller betrachtet werden.
Der stellv. Ausschussvorsitzende stellt die Bewilligung der Sondermittel in der Höhe des vom Bezirksamt befürworteten Betrags zur Abstimmung. Der Ausschuss beschließt diese Beschlussempfehlung an die BVV einstimmig.