BV Pschollkowski, BV Olschewski, BV Koch und BD Barsch begründen den Antrag mit einem anwohnerähnlichen Status der Kleingärtner, der Notwendigkeit, diese Gruppe finanziell zu entlasten und einer geringen Zahl betroffener Kleingärten.
BV Franck schließt sich dem an.
BV von Boxberg, BV Hofer-Hutter und BD Krause sprechen sich gegen den Antrag aus, weil zu viele Ausnahmen dem Zweck der Parkraumbewirtschaftung zuwiderliefen. Außer in besonderen Situationen könne die Nutzung anderer Verkehrsmittel als des PKW für die Anreise zumutbar sein.
BV Rauchfuß betont, dass zu pauschale Ausnahmeregeln dazu führten, dass die beabsichtigte Entlastung der Anwohner nicht stattfinden könne, sodass die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung insgesamt gefährdet werde. In der Abwägung falle daher das Votum gegen den Antrag aus.
BStR Ellenbeck verweist auf einen anzuwendenden Leitfaden der Senatsverwaltung, in dem detailliert beschrieben sei, wann Kleingärtner eine Vignette erhielten. Dies sei z.B. in bestimmten Phasen des Gartenjahres der Fall oder bei Behinderungen.
Der Antrag wird mit 10 gegen 8 Stimmen abgelehnt.