Drucksache - 0400/XXI
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.11.2022 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, wo in Tempelhof-Schöneberg weitere kostenfreie Außenfreizeitsportstätten eingerichtet werden können. Dabei kann es sich zum Beispiel um Calisthenics, Mehrgenerationenplätze, Trimm-Dich-Pfade, Geräte für Individualsport, Sportplätze und Parcours handeln. Der BVV ist bis Januar 2023 zu berichten. Begründung Ein Schwerpunkt soll dabei vor allem auf dem Süden des Bezirkes liegen. Gerade in der Pandemie fehlten vor allem im Süden des Bezirks Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung an der frischen Luft. Aber nicht nur während Fitnessstudios und andere Indoor-Sportmöglichkeiten geschlossen waren, fehlen kostenfreie Außenfreizeitsportstätten. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich abseits von kostenpflichtigen Sportangeboten zu bewegen. Sie können neben dem Programm „Berlin bewegt sich“ und dem Förderprogramm „Sport im Park“ der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Möglichkeit sein, selbstständig und kostenlos an der frischen Luft Sport zu treiben. Besonders barrierefreie Sportanlagen, die es auch in Tempelhof-Schöneberg bereits zwei gibt, sind hier begrüßenswert. Die kleine Anfrage 0029/XXI ergab, dass kostenlose Außenfreizeitsportstätten vor allem im Süden des Bezirkes, in Lichtenrade und Marienfelde, noch fehlen. Gerade in diesen Teilen des Bezirkes sind sie aber besonders wichtig, da es auch sonst weniger Sportangebote gibt als im Norden Tempelhof-Schönebergs. Eine Prüfung, wo neue Außenfreizeitsportstätten eingerichtet werden können, kann ein erster Schritt zu einer besseren Verteilung dieser im Bezirk sein.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Lichtenrade: - Lessingplatz neben Bolzplatz - Hermione-von-Preusschen-Platz Marienfelde: - Güteraußenring - Grünzug Maximilian-Kaller-Straße - Grünzug Hampelsche Baumschule - Grünanlage Radarberg Spiel- und Bewegungsflächen, zu denen auch Trimm-Dich-Pfade, Calisthenics-Anlagen etc. gerechnet werden, werden als Spielplatz gewertet und fließen in die Spielplatzversorgung ein. Wenn Spiel- und Sportgeräte in gewidmeten Grünanlagen aufgestellt werden, verringern sich die Flächen der Grünanlagenversorgung, weil diese von den Flächen der Grünanlage abgezogen werden müssen. Für die Einrichtung von (Vereins)-Sportplätzen stehen leider keine Flächen zur
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