AV Seltz übergibt, wie Eingangs informiert, auf Grund von Befangenheit den Vorsitz an den stellv. Vorsitzenden BV Kühne ab. Dieser leitet in die Antragsberatung ein und eröffnet die Aussprache. BV Dr. Scherzinger begründet den eingebrachten Antrag. BV von Boxberg erklärt sich ablehnend, da der Antrag eher das AGH betrifft und stellt den Antrag „durch Verwaltungshandeln erledigt“ oder schlägt vor diesen zurück zu ziehen. BV Yalcin äußert sich ebenso ablehnend. BV Olschewski sieht den Antrag nicht als durch Verwaltungshandel erledigt an und begründet sich aber ebenso ablehnend. BV Dr. Scherzinger zieht den Antrag zurück.
Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird nicht weiterverfolgt, da er zurückgezogen wurde.
Nach Abschluss der Beratung übernimmt wieder AV Seltz den Vorsitz.