Auszug - Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Wittenbergplatz" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 11.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Schöneberg
0420/XXI Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Wittenbergplatz" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss


Nach einem konstruktiven Austausch zwischen den BVen Olschewski, Bering, Dr. Scherzinger und AV Seltz werden zusätzlich gestellte Nachfragen durch BzBStRin Schöttler beantwortet und die Vorlage zur Beschlussfassung wird zur Abstimmung gestellt. Die Vorlage zur Beschlussfassung findet bei einer Gegenstimme einen Mehrheitsbeschluss (keine Enthaltung). Auch die Dringlichkeit wird mehrheitlich (18x Ja, 1x Nein, 0x Enthaltungen) beschlossen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

1. Der Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Wittenbergplatz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg mit anliegender Karte des Geltungsbereichs wird beschlossen.

2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Wittenbergplatz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg nach Beschlussfassung durch die BVV als Rechtsverordnung zu erlassen und zu verkünden.

 

 
 

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