Auszug - Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Wittenbergplatz" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
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Nach einem konstruktiven Austausch zwischen den BV’en Olschewski, Bering, Dr. Scherzinger und AV Seltz werden zusätzlich gestellte Nachfragen durch BzBStR’in Schöttler beantwortet und die Vorlage zur Beschlussfassung wird zur Abstimmung gestellt. Die Vorlage zur Beschlussfassung findet bei einer Gegenstimme einen Mehrheitsbeschluss (keine Enthaltung). Auch die Dringlichkeit wird mehrheitlich (18x Ja, 1x Nein, 0x Enthaltungen) beschlossen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung: Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1. Der Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Wittenbergplatz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg mit anliegender Karte des Geltungsbereichs wird beschlossen. 2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Wittenbergplatz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg nach Beschlussfassung durch die BVV als Rechtsverordnung zu erlassen und zu verkünden.
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