27.05.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 9.7 - überwiesen
Überweisung an den Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung – Konsensliste
Überweisung an den Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung – Konsensliste.
03.06.2009 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Ö 7.7 - vertagt
Die Beratung der Drucksache wird auf Antrag der Fraktion der FDP vertagt
Die Beratung der
Drucksache wird auf Antrag der Fraktion der FDP vertagt.
01.07.2009 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Ö 5.4 - vertagt
Vertagung auf die nächste Sitzung
Vertagung
auf die nächste Sitzung.
20.07.2009 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Ö 4.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Herr Priesmeyer erläutert den Antrag seiner Fraktion
Herr
Priesmeyer erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Herr
Hennings informiert über die bezirklichen Erfahrungen der letzten Jahre.
Abschließend
schließt sich der Ausschuss einstimmig dem Antrag der Fraktion der FDP an und
fasst folgende Beschlussempfehlung:
Das
Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept mit Mindeststandards für ein umfassendes
bezirkliches Forderungsmanagement mit einheitlichen Standards für alle
Organisationseinheiten des Bezirksamts zu entwickeln und zu prüfen, inwieweit
eine Aufgabenverlagerung in die Inkassostelle insgesamt sinnvoll erscheint.
Dem mit der
Rechnungsprüfung betrauten Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ist bis
Jahresende 2009 zu berichten. Der Bericht soll insbesondere Angaben enthalten
über
personelle
und materielle Ausstattung, Gesamtkosten, Aufgaben, Kompetenzen und
Inanspruchnahme der zentralen Inkassostelle durch die einzelnen
Organisationseinheiten des Bezirksamts;
Gründe für
die bisherige und/ oder künftige Nichtinanspruchnahme der zentralen
Inkassostelle, sofern und soweit dies bei einzelnen Organisationseinheiten der
Fall ist sowie Darlegung der Strukturen des bisherigen bzw. künftigen
Forderungsmanagements dieser Organisationseinheiten;
Stand und
Struktur der offenen Forderungen zum 31.12.2008, unterteilt nach öffentlich-rechtlichen
und privatrechtlichen Forderungen sowie nach den Aussichten, diese Forderungen
auch einzutreiben;
Möglichkeiten
und potentielles und tatsächliches Volumen der Verwertung nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand beizutreibender Forderungen. Hier ist insbesondere
auch zu begründen, bei welcher Art von Forderungen ggf. aus welchen Gründen
eine Verwertung nicht in Frage kommt bzw. vom Bezirksamt nicht gewollt wird.
30.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept mit Mindeststandards für ein umfassendes bezirkliches Forderungsmanagement mit einheitlichen Standards für alle Organisationseinheiten des Bezirksamts zu entwickeln und zu prüfen, inwieweit eine Aufgabenverlagerung in die Inkassostelle insgesamt sinnvoll erscheint.
Dem mit der Rechnungsprüfung betrauten Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Jahresende 2009 zu berichten. Der Bericht soll insbesondere Angaben enthalten über
personelle und materielle Ausstattung, Gesamtkosten, Aufgaben, Kompetenzen und Inanspruchnahme der zentralen Inkassostelle durch die einzelnen Organisationseinheiten des Bezirksamts;
Gründe für die bisherige und/ oder künftige Nichtinanspruchnahme der zentralen Inkassostelle, sofern und soweit dies bei einzelnen Organisationseinheiten der Fall ist sowie Darlegung der Strukturen des bisherigen bzw. künftigen Forderungsmanagements dieser Organisationseinheiten;
Stand und Struktur der offenen Forderungen zum 31.12.2008, unterteilt nach öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen sowie nach den Aussichten, diese Forderungen auch einzutreiben;
Möglichkeiten und potentielles und tatsächliches Volumen der Verwertung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beizutreibender Forderungen. Hier ist insbesondere auch zu begründen, bei welcher Art von Forderungen ggf. aus welchen Gründen eine Verwertung nicht in Frage kommt bzw. vom Bezirksamt nicht gewollt wird.
08.06.2010 - Ausschuss für Controlling und Rechnungsprüfung
N 3.4 - vertagt
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
14.09.2010 - Ausschuss für Controlling und Rechnungsprüfung
N 4.4 - vertagt
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
09.11.2010 - Ausschuss für Controlling und Rechnungsprüfung
N 5.5 - erledigt
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)