Drucksache - 0496/XVIII  

 
 
Betreff: Wohnungsprostitution und Kleinbordelle in Wohn- und Mischgebieten nach neuester Rechtssprechung bewerten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2007 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.02.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
09.07.2008 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
13.05.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
14.10.2009 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0496/XVIII) vom 27.5.2009 betr.:

 

„Wohnungsprostitution und Kleinbordelle in Wohn- und Mischgebieten nach neuester Rechtssprechung bewerten“

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.5.2009 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die in Berlin anhängigen Rechtsverfahren zur Wohnungsprostitution und Prostitution in Kleinbordellen abzuwarten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen sorgfältig zu prüfen. Allein aus Kostengründen ist es nicht geboten, vorzeitig Nutzungsuntersagungen auszusprechen und damit eine Reihe von Rechtsverfahren auszulösen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass mit der in dem Beschluss genannten neuesten Rechtsprechung insbesondere das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin – VG 19 A 91.07- vom 5.Mai 2009 gemeint ist, welches zwischenzeitlich rechtskräftig wurde, da das beklagte Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eine –vom VG wegen der grundsätzlichen Bedeutung ausdrücklich zugelassene - Berufung nicht eingelegt hat.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte entschieden, dass es sich bei einem Bordell in der R.-Straße um einen ausnahmsweise in einem gemischten Gebiet zulässigen gewerblichen Betrieb handelt, der aufgrund vom Verwaltungsgericht ermittelter betrieblicher Besonderheiten keine Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen kann. Damit hat sich das VG in diesem Fall von einer in der bisherigen Rechtssprechung vorherrschenden typisierenden Betrachtungsweise von Bordellen und bordellartigen Betrieben wegbegeben hin zu einer Einzelfallbetrachtung.

Weitere Erkenntnisse sind möglicherweise aus einem weiteren noch anhängigen Verfahren zu gewinnen.

 

Das Bezirksamt hat, ohne dass es dieses Beschlusses bedurft hätte, keine weiteren Nutzungsuntersagungen bzgl. prostitutiver Einrichtungen ausgesprochen. Das Verfahren, welches auch der BVV bekannt ist, wurde mittlerweile abgeschlossen. Dem Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung wurde unter Würdigung des genannten Urteils abgeholfen.

 

Das o.a. Urteil des Verwaltungsgerichtes wird selbstverständlich sorgfältig geprüft. Über das Ergebnis berichtet das Bezirksamt in der Mitteilung zur Kenntnisnahme über den Beschluss der BVV vom 15.7.2009, Drucks.Nr. 1129/XVIII.

 

 
 

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