Drucksache - 1066/XVIII  

 
 
Betreff: Wirtschaftlichkeitsberechnung von Neubauvorhaben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2014 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 27.05.2009 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, dass bei allen Neubauvorhaben vor Beginn der Maßnahme Wirtschaftlichkeitsberechnungen über den § 7 LHO hinaus erstellt werden, die die Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind dem Hauptausschuss schriftlich vorzulegen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt hat am 31.03.2009 das Verfahren zur „Erhöhung der Kostensicherheit von investiven Baumaßnahmen des Bezirks Tempelhof - Schönberg von Berlin“ beschlossen.

Nach Nr. 5.1 des Verfahrens ist bereits in der Phase der Bedarfsformulierung (Phase A), und damit vor der im Verlauf der weiteren Planungsschritte erforderlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung, eine erste Prognose über die voraussichtliche Entwicklung  der Mengen und Kosten zu erstellen.

Letztmalig wurden dem Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen zum Entwurf der Investitionsplanung 2013 bis 2017 die entsprechenden Prognosen schriftlich vorgelegt. Da der Beschluss vom 31.03.2009 in seiner Wirkung auf Dauer ausgerichtet ist, wird der Beschluss der BVV auch für künftige Vorhaben beachtet werden.

 

 
 

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