Drucksache - 1087/XVIII  

 
 
Betreff: Kostenbeteiligungen für Bürger/innen offen legen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:ErsatzantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
22.06.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ersatzantrag
Beschlussempfehlung
redaktionell überarbeitete Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Kostenbeteiligungen für Bürgerinnen offenlegen Anlage z. Mitteilung

Die BVV möge beschließen:

Die Beitragserhebungsstelle für Veranlagungen nach dem EBG und dem StrABG beim Fachbereich Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde arbeitet bereits entsprechend dem Vorschlag aus der o.g. Drucksache. Dort existiert eine solche Liste  als ständige Arbeitsgrundlage.

 

Die Liste wird regelmäßig fortgeschrieben; die Fortschreibungen ergeben sich aus den Vorstellungen entsprechender Bauvorhaben durch die Baulastträger und werden mit diesen dann detailliert besprochen, weitere Unterlagen erbeten usw.

 

Aufgrund der Angaben zu den einzelnen Maßnahmen werden seitens der Beitragserhebungsstelle (Vor-) Entscheidungen zur Veranlagung nach dem EBG bzw. StrABG getroffen. Sofern festgestellt wird, dass die Baumaßnahme beitragsauslösend sein wird, werden von der Beitragserhebungsstelle die entsprechenden Vorgaben (z.B. Bauprogramm gem. § 3 StrABG  usw.) angefordert und die Veranlagung gem. den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Die Liste umfasst derzeit 22 Bauprojekte und ist als Anlage beigefügt.

 

 
 

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