Drucksache - 1087/XVIII
Die
Beitragserhebungsstelle für Veranlagungen nach dem EBG und dem StrABG beim
Fachbereich Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde arbeitet bereits entsprechend
dem Vorschlag aus der o.g. Drucksache. Dort existiert eine solche Liste als ständige Arbeitsgrundlage. Die Liste
wird regelmäßig fortgeschrieben; die Fortschreibungen ergeben sich aus den
Vorstellungen entsprechender Bauvorhaben durch die Baulastträger und werden mit
diesen dann detailliert besprochen, weitere Unterlagen erbeten usw. Aufgrund
der Angaben zu den einzelnen Maßnahmen werden seitens der
Beitragserhebungsstelle (Vor-) Entscheidungen zur Veranlagung nach dem EBG bzw.
StrABG getroffen. Sofern festgestellt wird, dass die Baumaßnahme
beitragsauslösend sein wird, werden von der Beitragserhebungsstelle die
entsprechenden Vorgaben (z.B. Bauprogramm gem. § 3 StrABG usw.) angefordert und die Veranlagung gem.
den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Die Liste
umfasst derzeit 22 Bauprojekte und ist als Anlage beigefügt. |
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