Tagesordnung - 11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Datum: Mi, 19.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen      
Ö 2  
Bürgerfragen      
Ö 3     Kinder- und Jugendparlament      
Ö 3.1  
Umgestaltung der Anlage Ringstraße 18 - 23  
Enthält Anlagen
0365/XVIII  
Ö 3.2  
Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2008 / 2009  
Enthält Anlagen
0364/XVIII  
Ö 3.3  
Berlin und seine Bezirke gerecht und transparent sanieren  
Enthält Anlagen
0394/XVIII  
    19.09.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 3.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beratungsbeiträge siehe Beratung der vorherigen Drucks

Beratungsbeiträge siehe Beratung der vorherigen Drucks.Nr. 0364/XVIII.

Einstimmiger Beschluss:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und im Rat der Bürgermeister für den nachfolgenden Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin einzusetzen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hält die Konsolidierung des Berliner Haushaltes für ein dringliches Gebot, um Berlin wieder dauerhaft handlungsfähig zu machen. Die dafür zu bewältigenden Lasten müssen für die Bürger transparent und zwischen den Hauptverwaltungen und den Bezirken gerecht verteilt sein.

 

In den vergangenen 10 Jahren haben die Bezirke insbesondere im Personalbereich den größeren Anteil der Personaleinsparungen getragen. Sowohl Einsparungen bei Sachmitteln als auch beim Personal in den Bezirken treffen die Menschen in unserem Bezirk direkt, da die bürgernahen Dienstleistungen überwiegend in den Bezirken erbracht werden. Finden keine einschneidenden Änderungen in der Personalpolitik des Landes Berlin statt, werden in absehbarer Zeit auch Pflichtaufgaben des Staates nur noch mangelhaft erfüllt werden können.

 

In den nächsten Jahren muss es darum gehen, die Berechnungsgrundlage für die Globalzuweisungen an die Bezirke wieder transparent zu gestalten und einen bürgerorientierten Ausgleich zwischen dem Land und den Bezirken zu erreichen. Um eine von allen gemeinsam getragene finanzpolitische Strategie zu erreichen, ist es notwendig, die Bezirke gleichberechtigt anzuhören und zu beteiligen. Als ersten Schritt fordert die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg den Senat auf, folgende Sachverhalte berlinweit vergleichbar zu regeln:

 

1. Die Ist-Bezogenheit der Personalzuweisungen führt in den Bezirken zu einer grotesken Personalpolitik und zu einem fatalen Personalmanagement. Wer seine Personalsollwerte vollständig erfüllt hat, wird belohnt, wer Personalmittel in Sachmittel umgewandelt hat, wird doppelt bestraft. Die Bezirke brauchen Handlungsspielraum im Personalbereich, folglich sollte auch die Personalzumessung nach einheitlichen Sollkriterien bzw. ein angemessener Sachmittelausgleich erfolgen.

 

2. Durch die absehbare Personalentwicklung der kommenden Jahre droht den Bezirken ein erheblicher Verlust an qualifiziertem Fachpersonal (z.B. in den Bereichen Facility Management und Gesundheit). Es muss den Bezirken ermöglicht werden, qualifizierten Personalbedarf durch vermehrte Außeneinstellungen abzudecken, wenn dies nicht durch den Stellenpool gewährleistet werden kann.

 

3. An den öffentlichen Gebäuden des Bezirks besteht ein geschätzter Instandhaltungsbedarf von mehr als 100 Millionen Euro. Die Defizite bei der Instandhaltung von Straßen und Grünanlagen sind enorm und für alle erkennbar. Die Einführung von Sonderprogrammen (z.B. das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm oder das Schlaglochsanierungsprogramm) hilft zwar etwas, schafft aber zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Vernünftiger ist die entsprechende Erhöhung der Zuweisungen für den baulichen Unterhalt in den Bezirken, so dass keine Abstimmungsprozesse zwischen Land und Bezirk notwendig sind. Im Bau- und Planungsbereich brauchen wir klar definierte Zuständigkeiten zwischen Bezirks- und Hauptverwaltung.

 

4. Die Bezirke, die sich zu einer umfassenden Modernisierung ihrer Gebäude- und Immobilienverwaltung entschlossen haben, dürfen nicht durch eine nachteilige Budgetierung in der KLR bestraft werden und auf diesem Wege zur Abgabe ihrer Immobilien an die BIM gezwungen werden.

Die bezirkliche Initiative im Bereich Facility Management ist geeignet, nachhaltig Einsparpotenziale für das Land Berlin insgesamt zu erzielen. Diese Bemühungen müssen durch eine angemessene Darstellung in der Kosten-Leistungsrechnung Berücksichtigung finden.

Eine massenhafte Übertragung der Gebäude an die BIM führt zu einer aufgeblähten zentralen Verwaltung und Bewirtschaftung der Immobilien des Landes Berlin. In der Folge haben wir es mit einem Monopolanbieter zu tun, der sich der direkten parlamentarischen Kontrolle entzieht.

 

5. Die energetische Gebäudesanierung, wie diese zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung und zur Reduzierung der Ausgaben im Energiebereich notwendig ist, wird durch die nicht ausreichende finanzielle Ausstattung und durch den Mangel an Personal erschwert.

 

6. Notwendige gesundheitliche Vorsorge für Kinder und Jugendliche muss weiterhin in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Die Erstbesuche nach Entbindungen müssen im Rahmen des Kinderschutzes und der Vorsorge wieder personell verstärkt werden. Auch die prophylaktischen Untersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen sind weiterhin dringend erforderlich. Die Einschulungsuntersuchungen sind eine wichtige Pflichtaufgabe, die mit Hilfe einer ausreichenden personellen Ausstattung durch den Bezirk gewährleistet werden muss. Nur eine dem realen Bedarf angemessene Ausstattung mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den regionalen Diensten kann einen vernünftigen Kinderschutz sicherstellen.

Der gleiche Sachverhalt ist auch für die äußerst angespannte Situation beim schulpsychologischen Dienst gegeben.

 

7. Auch nach Einführung des SGB II verbleiben dem Sozialamt wichtige und anspruchsvolle Aufgaben nach dem SGB XII (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Betreuungsbehörde etc.). Dazu benötigen die Bezirke Personal in ausreichendem Umfang, um die Dienstleistungsqualität halten bzw. verbessern zu können. Durch die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zuweisungspreise für die sog. HARTZ-IV-Produkte (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Wohngeld) entsteht den Berliner Bezirken ein Haushaltsrisiko in Höhe von 40 Millionen Euro. Die reduzierten Preise sind vor dem Hintergrund des tatsächlichen Aufwandes nicht zu rechtfertigen und bedürfen einer dringenden Erhöhung.

 

8. Das Land Berlin hat zusammen mit dem Land Bremen die meisten privaten Insolvenzen in Deutschland zu verzeichnen. Der Bedarf an einer qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatung ist Berlinweit nachweislich ansteigend. Nicht nur aus diesen Gründen ist es dringend geboten, die Zuweisung für die Schuldner- und Insolvenzberatung im vollen Umfang der Budgetierungsergebnisse zu gewährleisten.

   
    12.12.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.6 - überwiesen
    Überweisung an den Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung – Konsensliste

Überweisung an den Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung – Konsensliste.

   
    06.02.2008 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
    Ö 4.7 - vertagt
    Die Fraktion B‘90/Grüne hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die im Ausschuss verteilt wird

Die Fraktion B‘90/Grüne hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die im Ausschuss verteilt wird.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird die Beratung der Drucksache vertagt.

   
    05.03.2008 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
    Ö 5.4 - vertagt
    Die Beratung wird vertagt

Die Beratung wird vertagt.

   
    02.04.2008 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
    Ö 4.3 - vertagt
    Auch diese Drucksache wird Gegenstand der Beratung der Arbeitsgruppe sein, die am 07

Auch diese Drucksache wird Gegenstand der Beratung der Arbeitsgruppe sein, die am 07.04.2008 zusammenkommt.

   
    23.04.2008 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
    Ö 4.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4  
Protokollgenehmigung      
Ö 5  
Unerledigte Drucksachen      
Ö 6  
Vorlagen des Vorstehers      
Ö 7  
Mündliche Anfragen      
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Sonderprogramm zur Beseitigung von Straßenschäden  
Enthält Anlagen
0368/XVIII  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Verbesserung der Verkehrssituation hier: Stau reduzieren - Verkehr flüssig abwickeln - Belastungen reduzieren  
Enthält Anlagen
0370/XVIII  
Ö 9.2  
Alt-Marienfelde verkehrsberuhigen  
Enthält Anlagen
0371/XVIII  
Ö 9.3  
Schnittabfälle sinnvoll verwenden?  
Enthält Anlagen
0372/XVIII  
Ö 9.4  
Auf zu neuen Ufern – Nachnutzung für das Gelände des ehemaligen Kinderzentrums Monumentenstraße  
Enthält Anlagen
0373/XVIII  
Ö 9.5  
Kostenneutralität für Anwohner bei der Verbesserung der Regenentwässerung der Friedenauer Senke gewährleisten  
Enthält Anlagen
0374/XVIII  
Ö 9.6  
Saubere Bushaltestellen am Innsbrucker Platz  
Enthält Anlagen
0375/XVIII  
Ö 9.7  
Straßenausbaubeitragsgesetz abschaffen  
Enthält Anlagen
0376/XVIII  
Ö 9.8  
Energiesparlampen in Dienstgebäuden des Bezirks  
Enthält Anlagen
0377/XVIII  
Ö 9.9  
Bürger beraten und unterstützen  
Enthält Anlagen
0378/XVIII  
Ö 9.10  
Kiezentwicklung voranbringen – Bahnflächen im Bezirk (1)  
Enthält Anlagen
0379/XVIII  
Ö 9.11  
Kiezentwicklung voranbringen – Bahnflächen im Bezirk (2)  
Enthält Anlagen
0381/XVIII  
Ö 9.12  
Musikbetonte Grundschulen sichern  
Enthält Anlagen
0380/XVIII  
Ö 9.13  
Fahrradroute Berlin-Leipzig  
Enthält Anlagen
0382/XVIII  
Ö 9.14  
Gender auf dem Weg in den Mainstream – gender mainstreaming in der bezirklichen Bauleitplanung etablieren  
Enthält Anlagen
0383/XVIII  
Ö 9.15  
Verbesserung der Verkehrssituation - hier: Gesetze nutzen - Baustellen optimieren  
Enthält Anlagen
0384/XVIII  
Ö 9.16  
Kinderzentrum Lindenhof: Wieder in die Instandsetzungsplanung nehmen  
Enthält Anlagen
0385/XVIII  
Ö 9.17  
Verbesserung der Verkehrssituation hier: Grüner Pfeil zum Abbiegen vom Prellerweg in die Röblingstraße  
Enthält Anlagen
0386/XVIII  
Ö 9.18  
Kurzparkregelung für das Parkhaus am Bahnhof Südkreuz  
Enthält Anlagen
0387/XVIII  
Ö 9.19  
Erhöhung der Fahrradabstellkapazitäten am Bahnhof Südkreuz II - hier: Osteingang  
Enthält Anlagen
0388/XVIII  
Ö 9.20  
Haltestellenverlegung am Knotenpunkt Schichauweg/Motzener Straße  
Enthält Anlagen
0389/XVIII  
Ö 10     übrige Große Anfragen      
Ö 10.1  
Neue Chancen für Langzeitarbeitslose?  
Enthält Anlagen
0369/XVIII  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Flughafen Tempelhof erleben  
Enthält Anlagen
0234/XVIII  
Ö 11.2  
Wohnumfeld der Feurigstraße verbessern  
Enthält Anlagen
0274/XVIII  
Ö 11.3  
Taktzeiten der U-Bahn Linie 4 verkürzen  
Enthält Anlagen
0278/XVIII  
Ö 11.4  
Grünanlagen schützen - Grünpflege sichern  
Enthält Anlagen
0316/XVIII  
Ö 11.5  
Sicherheit für Fußgänger/innen an der Eisenacher/Rosenheimer Straße erhöhen  
Enthält Anlagen
0318/XVIII  
Ö 11.6  
Gewerbegebiet Kolonnenstraße - Anschluss ans Südkreuz ermöglichen  
Enthält Anlagen
0324/XVIII  
Ö 11.7  
Unterführung des Grenzweges in Lichtenrade  
Enthält Anlagen
0333/XVIII  
Ö 11.8  
Festsetzung des Entwurfs des B-Plans 7-15 vom 28.09.2004 zur Aufhebung des B-Plans XIII-284a f. die Grundstücke Lichtenrader Damm 227,229/233/Marienfelder Straße 82-84 (teilw.), Marienfelder Str. 84A (teilw.), Lichtenrader Damm 235/241, 243/251, Alt-Lichtenrade 116/116E, Alt-Lichtenrade 122/122C (teilw.), Lichtenrader Damm 253/263, Lichtenrader Damm 265/267/ Alt-Lichtenrade 132A/132C, 124A/126 (teilw.), ein Abschnitt der Straße 136 und das Flurstück 37/4 im Bezirk Temp.-Schbg ., Ortst. Lichtenr.  
Enthält Anlagen
0343/XVIII  
Ö 12     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 12.1  
Wahl von Sozialkommissionsmitarbeitern  
0366/XVIII  
Ö 12.2  
Entwurf des Antrags zur Änderung des Flächennutzungsplanes Berlin für den Bereich nördlich des Wildspitzweges im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf  
Enthält Anlagen
0390/XVIII  
Ö 13     Mitteilungen zur Kenntnisnahme      
Ö 13.1  
Mehr Sicherheit für Besucher und Mitarbeiter  
Enthält Anlagen
1525/XVII  
Ö 13.2  
Straßenbenennungen am Bahnhof Südkreuz nach Hedwig Dohm  
Enthält Anlagen
0107/XVIII  
Ö 13.3  
Straßenbenennungen am Bahnhof Südkreuz  
Enthält Anlagen
0129/XVIII  
Ö 13.4  
Mitarbeiterbefragung zur Gesundheit am Arbeitsplatz  
Enthält Anlagen
0137/XVIII  
Ö 13.5  
Kindergeburtstage in bezirklichen Einrichtungen
Enthält Anlagen
0147/XVIII  
Ö 13.6  
Vorhaben "Südmeile"  
Enthält Anlagen
0203/XVIII  
Ö 13.7  
Qualität von Bescheiden und Bearbeitung von Widersprüchen im JobCenter Tempelhof-Schöneberg
Enthält Anlagen
0236/XVIII  
Ö 13.8  
Tag der Notfallmedizin  
Enthält Anlagen
0244/XVIII  
Ö 13.9  
"Das hat´s bei uns nicht gegeben" - Antisemitismus in der DDR  
Enthält Anlagen
0247/XVIII  
Ö 13.10  
Verunstaltung von Verteiler- und Postablagekästen  
Enthält Anlagen
0248/XVIII  
Ö 13.11  
Rettung des Reliefs  
Enthält Anlagen
0281/XVIII  
Ö 13.12  
Differenzierung nach Straßenarten entsprechend dem StrABG, abhängig von der Verkehrsbedeutung  
0367/XVIII  
Ö 13.13  
Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes XI-231 für das Gelände zwischen Torgauer Str., Naumannstr., Tempelhofer Weg, Gotenstr. und Sachsendamm sowie für das Grundstück Torgauer Str. 11 A u. Teilflächen des Grundstücks nördlich der Berliner Stadt- und Ringbahn zwischen Julius-Leber-Brücke u. Torgauer Str. i. Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
0391/XVIII  
Ö 13.14  
Aufstellung des Bebauungsplanes 7-26 f. ehemaliges Bahngelände westl. der S-Bahntrasse S1, bestehend aus Teilfl. der Grundstücke Bautzener Str. 20-24/Yorckstr. 55/56A, Dudenstr. 80/Monumentenstr. 15 u. General-Pape-Str. 25/Kolonnenstr. 30D sowie einer Teilfl. des Grundstücks Monumentenstr. 14 u. je einem Abschnitt der Kolonnen- u. Monumentenstr. im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortst. Schöneberg  
Enthält Anlagen
0392/XVIII  
Ö 13.15  
Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes des Bezirks Tempelhof-Schöneberg  
Enthält Anlagen
0393/XVIII  
               
 
 

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