Drucksache - 0274/XVIII
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zu
1. Ein Neubau von Zierbrunnen
in der Feurigstraße kann aus Kostengründen nicht realisiert werden. Neben den
Herstellungskosten fallen Unterhaltungskosten an, die vom Bezirk nicht getragen
werden können. zu
2. Die allgemeine Forderung
nach Fahrradabstellanlagen in der Feurigstraße bedarf einer umfangreichen
Prüfung der Machbarkeit und der Bedarfsermittlung. Aus personellen Gründen kann
das Bezirksamt (FB Tiefbau- und Straßenverkehrsbehörde) derzeit keine
Untersuchungen vornehmen. Sollten allerdings konkrete Standorte genannt werden,
wird das Bezirksamt gerne kurzfristig die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen
prüfen und ggf. umsetzen. zu
3. Der im Beschluss genannte
Bereich für ein neues Verkehrskonzept beinhaltet neben der Ebersstraße, der
Albertstraße, der Feurigstraße und Herbertstraße natürlich auch die
Verkehrsströme der Kolonnenstraße, der Dominicusstraße und der Hauptstraße.
Eine derartig umfassende Untersuchung, bei der auch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung (zuständig für das Hauptverkehrsstraßennetz, die
Lichtsignalanlagen und die Bundesstraße B 1) beteiligt werden muss kann
personell vom Bezirksamt (FB Tiefbau- und Straßenverkehrsbehörde) derzeit
leider nicht geleistet werden. |
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