Die Straße 9 wurde in den Jahren 1990 und 1996 in
Teilen nach dem Berliner Straßengesetz gewidmet und ist im Bereich der
Schadensstelle öffentliches Straßenland. Zum Zeitpunkt der Widmung sind
Leitungsbestände vorhanden gewesen, die auch nicht durch die Widmung zum
öffentlichen Versorgungsnetz der Wasserbetriebe gehören. Die schadhafte
Abwasserleitung ist damit eine Privatleitung und vom Eigentümer zu warten und
instand zu halten. Der Eigentümer der Leitung ist aufgefordert worden, die
Reparatur durchführen zu lassen und den ordnungsgemäßen Zustand der Straße
wiederherzustellen. Die Schadstelle ist repariert worden und die betroffenen
Flächen sind wieder hergestellt.