Drucksache - 0367/XVIII
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Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: 1.
Aufgrund
der §§ 8-11 StrABG ist für die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes eine
Differenzierung nach Straßenarten - abhängig
von der Verkehrsbedeutung - vorzunehmen. Das StrABG unterscheidet zwischen
Anliegerstraßen (§ 8), Haupterschließungsstraßen (§ 9), Hauptverkehrsstraßen (§
10) und unbefahr-baren Wohnwegen (§ 11). 2.
Entsprechend
den Definitionen aus den §§ 8-11 StrABG wurden mit Beschluss des Bezirksamtes
vom 21.08.2007 (Beschluss-Nr.: 151/07) sämtliche seinerzeit im Bezirk
vorhandene Straßen eingestuft und der BVV danach zur Kenntnis vorgelegt (Drs.
0367/XVIII). 3.
Die
Wilhelm-Kabus-Straße ist neu gebaut und somit vom damaligen Beschluss
nicht erfasst. Die Erhebungsstelle für Straßenausbaubeiträge hat in
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Tiefbau als Straßenbaulastträger diese
Straße als Hauptverkehrsstraße gem. § 10 StrABG klassifiziert. 4.
Die
Erhebungsstelle für Straßenausbaubeiträge weist ausdrücklich darauf hin, dass
diese Klassifizierung sich nicht auf die erfolgte Bau- und
Herstellungsmaßnahme, sondern ausschließlich auf etwaige, in der Zukunft
liegende erneute Maßnahmen in der Wilhelm-Kabus-Straße bezieht.
Straßenausbaubeiträge für die Wilhelm-Kabus-Straße fallen derzeit nicht an. 5.
Mit
Verkehrsübergabe der Wilhelm-Kabus-Straße ändert sich gleichzeitig die
Verkehrsbedeutung der Naumannstraße. Diese war im Beschluss 151/07
zwischen Tempelhofer Weg und Kolonnenstraße
als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Da der übergeordnete Verkehr nunmehr
durch die neue Wilhelm-Kabus-Straße und somit nicht mehr durch die
Naumannstraße erfolgen wird, ist diese neu als Anliegerstraße gem. §
8 StrABG einzustufen. 6.
Die
Erhebungsstelle für Straßenausbaubeiträge wird die Ergänzung und die Änderung
auch in der im Internet unter http://www.verlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/ organisationseinheit/tiefbau/erschliessung.html#strassenausbaubeitragsgesetz eingestellten Tabelle für jedermann zur
Kenntnis veröffentlichen (s. dazu auch:
Drucksache 0424/XVIII: „Transparenz
in Sachen Straßenausbaubeitragsge setz“). |
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