Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die in Spandau wohnhaft bzw. ansässig und außerhalb der Verwaltung tätig sind:
- Einzelpersonen,
- Organisationen,
- Kleinunternehmen
- Kleinstunternehmen,
- gemeinnützige GmbHs,
- Vereine und gemeinnützige Vereine in Spandau und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Spandau.
Was kann gefördert werden?
Sofern kein Anspruch aus anderen Grundlagen besteht, sind folgende Aus-gaben zuwendungsfähig:
Zum Beispiel:
Rampen, Handläufe, Stufenmarkierungen, Tastmodelle und taktile Be-schriftungen. Honorare für Übersetzungskosten, zum Beispiel: Deutsche Gebärdensprache, Schriftübersetzungen, Übersetzungen von Texten in Leichte Sprache, Honorare für Überprüfungen von Texten in Leichte Spra-che, Honorare für die Überprüfung von Webseiten und Dokumenten auf Barrierefreiheit, Barrierefreie Erstellung von digitalen Dokumenten, zum Beispiel: barrierefreie PDF-Dokumente, barrierefreie Webseite und Assis-tenzkosten. Fort- und Weiterbildungskosten zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit, Inklusionsschulungen und Honorare für Expertinnen und Experten in eigener Sache.
Wie ist das Antragsverfahren?
Es kann eine Fördersumme von 200,00 € bis maximal 5.000,00 € beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich zu richten an:
Bezirksamt Spandau von Berlin
Koordinierungsstelle für Inklusion
BzBm InkBl / Frau Ottlewski
Carl-Schurz Straße 2/6
13597 Berlin
Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Mirjam Ottlewski
Telefon 030 90279 33 28
E-Mail: partizipationsfonds@ba-spandau.berlin.de
Die Abstimmung erfolgt mit dem Bezirksbürgermeister, dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, der Koordinatorin für Inklusion sowie einem Mitglied der BVV.