Informationen zum Spandauer Partizipationsfonds

Überblick zu den Förderrichtlinien

Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die in Spandau wohnhaft bzw. ansässig und außerhalb der Verwaltung tätig sind:
- Einzelpersonen,
- Organisationen,
- Kleinunternehmen
- Kleinstunternehmen,
- gemeinnützige GmbHs,
- Vereine und gemeinnützige Vereine in Spandau und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Spandau.

Was kann gefördert werden?
Sofern kein Anspruch aus anderen Grundlagen besteht, sind folgende Aus-gaben zuwendungsfähig:
Zum Beispiel:
Rampen, Handläufe, Stufenmarkierungen, Tastmodelle und taktile Be-schriftungen. Honorare für Übersetzungskosten, zum Beispiel: Deutsche Gebärdensprache, Schriftübersetzungen, Übersetzungen von Texten in Leichte Sprache, Honorare für Überprüfungen von Texten in Leichte Spra-che, Honorare für die Überprüfung von Webseiten und Dokumenten auf Barrierefreiheit, Barrierefreie Erstellung von digitalen Dokumenten, zum Beispiel: barrierefreie PDF-Dokumente, barrierefreie Webseite und Assis-tenzkosten. Fort- und Weiterbildungskosten zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit, Inklusionsschulungen und Honorare für Expertinnen und Experten in eigener Sache.

Wie ist das Antragsverfahren?
Es kann eine Fördersumme von 200,00 € bis maximal 5.000,00 € beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich zu richten an:

Bezirksamt Spandau von Berlin
Koordinierungsstelle für Inklusion
BzBm InkBl / Frau Ottlewski
Carl-Schurz Straße 2/6
13597 Berlin

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Mirjam Ottlewski
Telefon 030 90279 33 28
E-Mail: partizipationsfonds@ba-spandau.berlin.de

Die Abstimmung erfolgt mit dem Bezirksbürgermeister, dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, der Koordinatorin für Inklusion sowie einem Mitglied der BVV.

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Unterlagen

  • Förderrichtlinie Spandauer Partizipationsfonds

    PDF-Dokument (626.4 kB)

  • Antrag Spandauer Partizipationsfonds

    DOCX-Dokument (30.8 kB)