Psychiatriekoordination

Psychiatrische Pflichtversorgung

Um die Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen, ist ein aufeinander abgestimmtes und verbindliches Versorgungssystem erforderlich. Die daran beteiligten Leistungsträger sind zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen verpflichtet.
Im Land Berlin wurde zur Durchsetzung einer solchen Pflichtversorgung das Psychiatrieentwicklungsprogramm geschaffen. Darin wird für jeden Bezirk im komplementären Bereich ein einheitliches Versorgungssystem festgelegt. In ihm werden die Art der Versorgungsangebote und die entsprechenden Kapazitäten festgelegt. Ziel ist die Gewährleistung der gemeindeintegrierten Versorgung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der/des Landesbeauftragten für Psychiatrie.

Psychiatriekoordination Spandau

Die rechtliche Grundlage der Psychiatriekoordination bildet der § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Berlin (GDG). Zu den Aufgaben der Psychiatriekoordination gehören u.a.:
  • Koordination und Vernetzung der an der bezirklichen psychosozialen Versorgung beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung
  • Wahrnehmung der Steuerungsfunktion in der ambulanten, psychosozialen, insbesondere psychiatrischen Pflichtversorgung und deren Qualitätssicherung im Rahmen der personenzentrierten Hilfen im Bezirk
  • Erarbeitung und Aktualisierung von Bestandsaufnahmen des Versorgungssystems, Koordinierung und Vernetzung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Strukturentwicklung im Versorgungssystem
  • Fachliche Mitwirkung an der Vergabe von Zuwendungsmitteln an freie Träger
  • Gremienarbeit einschließlich der Leitung des Steuerungsgremiums Psychiatrie und Geschäftsführung des Spandauer Psychiatriebeirates

Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Spandau (PsAG)

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PsAG) ist ein Zusammenschluss verschiedener Einrichtungen der psychosozialen Versorgung des Bezirkes, die im Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG § 7) für jeden Bezirk vorgeschrieben ist. Sie hat das Ziel, die Zusammenarbeit untereinander zu fördern und zur Verbesserung der Versorgung beizutragen.

Die Geschäftsführung der PsAG obliegt vier gewählten Vertretern. Dies sind zurzeit:

  • Daniel Gronau
    (Vivantes Klinikum Spandau)

    • Tel. (030) 130 133 062
    • E-Mail
  • A. Richter
    Bezirksamt Spandau, Sozialpsychiatrischer Dienst)

    • Tel. (030) 90279 6561
    • E-Mail
  • Yvonne Hahn
    (Freundeskreis Integrative Dienste gGmbH)

  • Brigitte Mielke (Erfahrungsexpertin)

  • Ursula Wiese (Erfahrungsexpertin)

PsAG_GO_2018

  • PsAG_GO_2018

    PDF-Dokument (173.0 kB)

Psychiatriebeirat Spandau

Die rechtliche Grundlage des Psychiatriebeirats findet sich im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Berlin (GDG).
Der Psychiatriebeirat berät das für Gesundheit zuständige Mitglied des Bezirksamtes in allen Fragen der Strukturentwicklung und psychosozialen Versorgung. Vor grundsätzlichen Planungs- und Strukturentscheidungen ist der Beirat zu hören. Im Psychiatriebeirat wirken Fachleute, auch Experten aus eigener Erfahrung, aus dem Bezirk Spandau zusammen, die sich mit ihrem Wissen und ihrer Verantwortung für eine optimale gemeindeintegrierte Versorgung psychisch kranker einschließlich suchtkranker Menschen und für die entsprechenden Belange von Menschen mit geistiger Behinderung einsetzen.

Geschäftsordnung des Psychiatriebeirates Spandau, Stand März 2016

  • Geschäftsordnung des Psychiatriebeirates Spandau, Stand März 2016

    PDF-Dokument (9.3 kB) - Stand: Februar 2020

Hilfe in der Krise

Umfassende Informationen finden Sie auf der Internetseite der/des Landesbeauftragten für Psychiatrie.

BIP - Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin

BIP, die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin, ist die berlinweite Anlaufstelle für Beschwerden von Betroffenen, Angehörigen und Professionellen im Bereich der psychiatrischen Versorgung.

Ärztliche und Psychotherapeutische Versorgung