Baumpflege

Blick in die Baumkronen eines grünen Waldes

Der Fachbereich Grünflächen pflegt im Bezirk rund 30.000 Straßen-, 50.000 Park- und 10.000 Bäume auf den landeseigenen Friedhöfen sowie die rund 20.000 Bäume auf Schul- und Sportanlagen.

Es ist zu unterscheiden zwischen:

  • Straßenbäumen, das sind alle Bäume, die sich auf öffentlich gewidmetem Straßenland befinden
  • Parkbäumen, das sind alle Bäume in den Geschützten Grünanlagen und auf den öffentlichen Spielplätzen
  • Bäumen auf landeseigenen Friedhöfen
  • Bäumen auf Schul- und Sportanlagen
  • Bäumen auf privaten und sonstigen Grund und Boden – hier ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich, siehe Umwelt- und Naturschutzamt
  • Waldbäumen, auf Waldflächen wie z.B. im Spandauer Forst – zuständig sind die Berliner Forsten

Baumpflege und Baumprüfungen

Ziel ist es, den Straßenbäumen und den Grünanlagenbäumen eine möglichst optimale Pflege zu geben und damit nachhaltig die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen.
Bäume stellen in der Stadt mit Ihren Veränderungen das sichtbarste Zeichen für den Verlauf der Jahreszeiten dar. Sie sind in ihrer stadtbild- bzw. landschaftsprägenden Funktion wie auch in ihrer Wirkung für die Natur von herausragender Bedeutung.

Von Bäumen gehen viele positive Wirkungen aus:

  • Sie sind Lebensraum für Tier und Pflanze
  • Sie dienen als Wind- Sonnen- und Lärmschutz
  • Sie filtern und befeuchten die Luft und produzieren Sauerstoff.

Trotz optimaler Pflege sind Fällungen aus verschiedenen Gründen nicht immer zu verhindern. Weiteres hierzu unter Straßenbaumpflanzungen und Straßenbaumfällungen

Die Baumpflege

umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben:
  • Verkehrssicherheitskontrollen mit Nachweisführung
  • Überwachung der Verkehrs- und Lichtraumprofile
  • Beseitigung von Unfall- und Sturmschäden
  • Fassadenfreischnitt
  • Führen des Straßenbaumkatasters
  • Abstimmung von privaten und öffentlichen Baumaßnahmen

Grundsätzlich ist der beste Schnitt aus Sicht des Baumes der, der gar nicht stattfindet. Der natürliche Habitus bleibt erhalten.
Abgesehen von Erziehungsschnitten bei Jungbäumen bedeutet jede Verletzung eine Verminderung der Vitalität und Lebenserwartung.
Aus diesem Grund werden stärkere Schnittmaßnahmen nur durchgeführt, wenn der Baum eindeutig Schadsymptome aufweist, oder aber das Verkehrsraumprofil beeinträchtigt ist.

Die wichtigsten Baumarten der rd. 30.000 Straßenbäume sind:

  • Linde (Tilia)

    8.800

  • Ahorn (Acer)

    5.700

  • Eiche (Quercus)

    4.700

  • Platane (Platanus)

    1.900

  • Kastanie (Aesculus)

    1.700

  • Birke (Betula)

    1.700

  • Robinie (Robinia)

    1.000

  • Kiefer (Pinus)

    900

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wer pflegt die Straßenbäume im Bezirk?

  • Im Bezirk stehen für Baumarbeiten zwei eigene Hubarbeitsbühnen mit fachlich qualifizierten Gärtnerinnen und Gärtnern zur Verfügung.
  • Weiterer Bedarf wird an externe Firmen vergeben.

Ab welchem Abstand wird ein Fassaden- /Dachfreischnitt durchgeführt?

  • Beträgt der Abstand weniger als 50 cm zur Fassade oder Dach, so ist ein Fassaden- bzw. Dachfreischnitt notwendig.

Wie werden Straßenbäume geschnitten?

  • Ein Baumschnitt erfolgt je nach Bedarf. Schadsymptome, fehlendes Verkehrsraumprofil oder Dach- und Fassadenfreischnitte sind Gründe für einen Baumschnitt
  • Die einzelnen Schnittmaßnahmen sind den Bäumen individuell angepasst.
  • Der Schnitt richtet sich deshalb nach den Schadsymptomen bzw. nach der einzelnen Prüfung des Baumes

Müssen Beeinträchtigungen (Verschattung, Laubfall etc.) die von Straßenbäumen ausgehen, von den Anliegern hingenommen werden?

  • Ja, es gilt der § 16 Abs. 3 Berliner Straßengesetz:
    Bepflanzungen der Straße, insbesondere mit Bäumen, sind grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden.

Eingriffe von ihrer Seite bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde und der für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen zuständigen Stelle.

  • In Härtefällen wird abgewogen, ob eine Beeinträchtigung von Anliegern das Interesse der Allgemeinheit an der unveränderten Erhaltung eines Straßenbaumes überwiegt.

Werden die Bäume im Sommer gewässert?

*In den ersten fünf Jahren erfolgt bei den Jungbäumen ein regelmäßiges Wässern.
  • Danach werden die Bäume nur noch im Einzelfall gewässert, um sie langsam zu entwöhnen.
  • Privates Engagement an sehr heißen Sommertagen wird vom Grünflächenamt sehr begrüßt.

Warum schadet das Parken auf unbefestigten Unterstreifen und Baumscheiben den Bäumen?

  • Das Rangieren und das Gewicht der Fahrzeuge verdichtet in erheblicher Weise den Boden.
  • Oberirdische wie auch unterirdische Wurzeln können durch den Druck brechen oder verletzt werden.
  • ie Wasser- und Nährstoffversorgung sowie Bodendurchlüftung ist beeinträchtigt und kann auf längere Sicht zu einem Absterben der Bäume führen

Welche rechtlichen Grundlagen müssen bei der Straßenbaumpflege beachtet werden?

  • Berliner Naturschutzgesetz
  • die Berliner Baumschutzverordnung
  • das Berliner Straßengesetz

Was muss ich tun, wenn ich eine Gehwegüberfahrt zu meinem Grundstück plane und davon ein Straßenbaum tangiert wird?

  • Beim Fachbereich Tiefbau ist ein Antrag für eine Gehwegüberfahrt mit genauen Angaben zum Bauvorhaben zu stellen.
  • Der Fachbereich Grünflächen wird bei der Prüfung des Antrages automatisch hinzugezogen, wenn Straßenbäume betroffen sind.
  • Weitere Informationen dazu:Hinweise für Bauherren….