Ziel ist es, soviel Bäume wie möglich zu erhalten und gleichzeitig die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
Jedes Jahr muss, überwiegend bedingt durch natürliche Faktoren wie Umwelteinflüsse, Morschung und Fäule durch holzzersetzende Pilze und altersbedingtes Absterben, aber auch durch Verkehrsunfälle, Baumaßnahmen und Leitungsarbeiten im Wurzelbereich ein gewisser Anteil des Baumbestandes zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit entfernt werden.
Neben vorliegenden Schadsymptomen am Baum können u.a. auch Gehweg- und Fahrbahnschäden eine Fällung begründen.
Der Fachbereich ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen – dies ist aber wegen der angespannten Haushaltslage leider nicht immer sofort möglich.
Weiteres zur Statistik bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz