Erhalt, Entwicklung, Profilierung und Attraktivierung der urbanen städtischen Zentren sind ein wesentliches Ziel der Berliner Stadtentwicklungspolitik. Zentren haben eine besondere Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und das Erscheinungsbild der Stadt. Mit dem Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 und den überarbeiteten Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen und Zentrenkonzepte wurde den aktuellen Entwicklungstendenzen im Einzelhandel Rechnung getragen und der gesamtstädtische Rahmen zur Weiterentwicklung der Berliner Zentren- und Einzelhandelsstruktur (ab Ortsteilzentrum aufwärts) vorgegeben.
Ergänzt und vertieft werden die Vorgaben durch die bezirklichen Einzelhandelskonzepte, in denen die lokalen Besonderheiten und Quartiersentwicklungen berücksichtigt und die zentralen Versorgungsbereiche im Sinne einer verbrauchernahen Versorgung gesichert werden.
Im Bezirk Spandau lag bislang kein bezirkliches Zentren- und Einzelhandelskonzept vor. Mit dem Zentren- und Einzelhandelskonzept verfolgt der Bezirk das Ziel, die Attraktivität der bestehenden Zentren und Geschäftsstraßen zu erhöhen und gleichzeitig die verbrauchernahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs zu befördern und zu stabilisieren. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept bietet dabei eine unverzichtbare Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Es formuliert Leitsätze, definiert neben den verschiedenen Zentren besondere und integrierte Streulagen und legt ein Prüfschema für nahversorgungsrelevante Vorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche fest. In Zentrenpässen werden die einzelnen Zentren abgegrenzt, analysiert und Entwicklungsrahmen für künftige Planungsabsichten ermittelt.
Damit wird bei anstehenden Standortentscheidungen eine (verwaltungsintern) verbindliche Grundlage geschaffen, um den unterschiedlichsten Akteuren im Hinblick auf den Standort und den verfügbaren Entwicklungsrahmen Möglichkeiten, Anforderungen und ggf. Alternativen bei Ansiedlungs-, Änderungs- und Erweiterungsplanungen aufzuzeigen. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept ermöglicht im Hinblick auf den Zentrenschutz eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Grundsätzlich ist zu betonen, dass jede anstehende Standortentscheidung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens dennoch eine Einzelfallentscheidung ist und bleibt. Dabei ist es unerheblich, ob sich Standorte im Zentrenbereich oder außerhalb befinden.
Aufgrund der sehr dynamischen Einwohnerentwicklung nicht nur in Berlin, sondern auch in Spandau, bestand im Laufe der Erarbeitung (seit 2013) immer wieder das Erfordernis der Aktualisierung, Neuberechnung und -bewertung. Zuletzt waren dies die großen Quartiersentwicklungen in der Wasserstadt, auf der Insel Gartenfeld und ganz aktuell in Siemensstadt.
Zudem wurde Anfang 2020 die Einwohnerprognose für Berlin und seine Bezirke aktualisiert. Dies löste eine letztmalige Teilaktualisierung aus, in der die Einwohnerprognose, der aktuelle Stand bei den Projekten Gartenfeld und Spandauer Ufer sowie die Perspektiven der Zentrenentwicklung im Bereich der Siemensstadt beleuchtet wurden. Für den Bereich Siemensstadt wurde eigens durch den FB Stadtplanung eine chartbasierte Vertiefungsstudie beauftragt, deren Ergebnisse in den Schlussbericht des Zentren- und Einzelhandelskonzept eingeflossen sind.
Bei allen drei Projekten wurde im Ergebnis ein Entwicklungsrahmen festgelegt, der eine gute wohnortnahe, fußläufig erreichbare Einzelhandelsstruktur mit Waren des täglichen Bedarfs sowie in geringfügigem Umfang auch mit weiteren Sortimenten sichert, ohne die benachbarten, bereits bestehenden Zentren zu schädigen.
Die für die Aufstellung eines bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes erforderlichen Verfahrensschritte wurden gemäß Nr. 5 AV Zentrenkonzepte durchgeführt:
- Die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 12.12.2013 bis zum 31.1.2014 statt. Die Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden gegeneinander sowie untereinander abgewogen und in das Konzept eingearbeitet.
- Eine Beteiligung der Öffentlichkeit mit ausführlichen Erläuterungen durch das Gutachterbüro fand am 9.5.2016 statt. Es wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen.
- Das nach Nr. 5 Abs. 2 AV Zentrenkonzepte einzuholende Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde hergestellt.
- Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung Spandau haben auf der Sitzung am 2.9.20 den Entwurf zum Zentren- und Einzelhandelskonzept zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Zentren- und Einzelhandelskonzept wurde am 11.11.2020 durch die Bezirksverordnetenversammlung Spandau als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.