Für die kommende Amtsperiode ab dem 01.01.2025 werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter am Sozialgericht Berlin gesucht. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Dauer von fünf Jahren mit.
Gregor Kempert, Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste führt dazu aus: „Da die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks vorgeschlagen und später vom Sozialgericht Berlin gewählt werden ist es wichtig, dass sich Spandauerinnen und Spandauer für das wichtige Ehrenamt bereit erklären.“
Wer Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe hat, kann sich über die Startseite vom Bezirksamt Spandau informieren: Ehrenamtliche Richter:innen für das Sozialgericht Berlin gesucht – Berlin.de und bei Fragen beim Bezirkswahlamt Spandau unter 90279 2316 anrufen.
Die Erklärung zur Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist bis spätestens 10.09.2024 einzureichen.
Ehrenamtliche Richterin bzw. Richter kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu Beginn der Amtsperiode 25 Jahre alt ist, den Wohnsitz im Bezirk Spandau hat, keinen Beschränkungen infolge eines Richterspruchs im Zusammenhang mit der Bekleidung öffentlicher Ämter unterliegt und nicht in Vermögensverfall geraten ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beschließt die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Berlin und leitet diese danach dem Sozialgericht Berlin für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter weiter.