Das Sozialgericht Berlin befasst sich in den Angelegenheiten der Sozialhilfe mit Verfahren, die die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege und Streitigkeiten über die Eingliederungshilfe betreffen. Auch werden beim Sozialgericht Streitigkeiten über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verhandelt.
Ehrenamtliche:r Richter:in kann werden, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- zu Beginn der Amtsperiode 25 Jahre alt ist,
- in Berlin-Spandau den Hauptwohnsitz hat,
- das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt,
- keinen Beschränkungen infolge eines Richterspruchs im Zusammenhang mit der Bekleidung öffentlicher Ämter unterliegt und nicht in Vermögensverfall geraten ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beschließt die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen für das Sozialgericht Berlin. Danach wird die Vorschlagsliste dem Sozialgericht Berlin für die Berufung der ehrenamtlichen Richter:innen weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/ueber-uns/ehrenamtliche-richter-innen/