Ehrenamtliche Richter:innen für das Sozialgericht Berlin gesucht

Das Sozialgericht Berlin befasst sich in den Angelegenheiten der Sozialhilfe mit Verfahren, die die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege und Streitigkeiten über die Eingliederungshilfe betreffen. Auch werden beim Sozialgericht Streitigkeiten über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verhandelt.

Ehrenamtliche:r Richter:in kann werden, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • zu Beginn der Amtsperiode 25 Jahre alt ist,
  • in Berlin-Spandau den Hauptwohnsitz hat,
  • das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt,
  • keinen Beschränkungen infolge eines Richterspruchs im Zusammenhang mit der Bekleidung öffentlicher Ämter unterliegt und nicht in Vermögensverfall geraten ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beschließt die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen für das Sozialgericht Berlin. Danach wird die Vorschlagsliste dem Sozialgericht Berlin für die Berufung der ehrenamtlichen Richter:innen weitergeleitet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/ueber-uns/ehrenamtliche-richter-innen/

  • Erklärung zur Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen

    PDF-Dokument (391.3 kB)

Die Bereitschaftserklärung ist bis zum 10.09.2024 an das Bezirkswahlamt Spandau zu senden.

Kontakt
Bezirksamt Spandau von Berlin
Bezirkswahlamt
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Tel. (030) 90279 2316
Fax (030) 90279 2009
E-Mail:bezirkswahlamt@ba-spandau.berlin.de