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Geburtenregister
Haben Sie im Bezirk Reinickendorf ein Kind geboren, sind wir für die Anmeldung der Geburt Ihres Kindes zuständig. Geburtenregister
Gesetz zur Änderung es Ehe- und Geburtsnamensrechts
Der Deutsche Bundestag hat am 12.04.2024 dem “Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts” zugestimmt.
Das Gesetz tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Ab diesem Tag werden wir, nach Verfügbarkeit, Termine zur Beurkundung entsprechender Erklärungen anbieten.
Standesamt Reinickendorf
Antonyplatz 1
13437 Berlin
(Umbenennung, noch nicht in allen Stadtplänen verzeichnet;
Rathaus – Eingang Altbau)
Bezirksamt Reinickendorf
Standesamt