Für Ihre Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
Standesbeamtin / Standesbeamter
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Telefonnummer
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Zimmer
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Frau Schiele
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(030) 90294-2152
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232
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Herr Wansner
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(030) 90294-2166
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232
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Geburtsregister
Aufgaben
- Geburtsanmeldungen von Neugeborenen
- Bearbeitung von Geburtsanzeigen aus dem Krankenhaus
Ein Merkblatt zur Anmeldung der Geburt und die Vollmacht bei Abwesenheit eines Elternteils finden Sie am Ende dieser Seite
Geburten im Ausland
Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren, kann die Geburt hier nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller, Kind selber, wenn über 18 Jahre alt, oder die Eltern hier im Bezirk Reinickendorf gemeldet sind. Welche Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung benötigt werden, kann aufgrund der landesbezogenen Besonderheiten, nur persönlich mitgeteilt werden.
Gebühren
Folgende Gebühren fallen an:
- Geburtsurkunde/Internationale Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages 12,— Euro
- jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 6,— Euro
- Beurkundung von Namenserklärungen für das Kind 25,— Euro