Urkundenstelle

Holzstempel auf Dokument - Standesamt

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Öffnungszeiten vorrangig für die persönliche Vorsprache eingerichtet sind und daher die telefonische Erreichbarkeit zu diesen Zeiten eingeschränkt sein kann!

Im Standesamt Reinickendorf von Berlin erhalten Sie Personenstandsurkunden über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle, die sich im Bereich dieses Bezirks ereignet haben. Die im Standesamt Reinickendorf von Berlin vorhandenen Beurkundungen reichen bei Geburten 110 Jahre, bei Eheschließungen 80 Jahre, bei Lebenspartnerschaften bis zum 01.08.2001 und bei Sterbefällen 30 Jahre zurück. Nach Ablauf dieser Fristen sind die Register den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten, in Berlin dem Landesarchiv.

Der heutige Bezirk umfasst die Ortsteile Wittenau, Tegel, Heiligensee, Frohnau, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Konradshöhe, Borsigwalde, das Märkische Viertel und Reinickendorf.

Es können folgende Arten von Urkunden ausgestellt werden:

  • über eine Geburt: Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch/-register, internationale Geburtsurkunden
  • über eine Eheschließung: Eheurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Heiratseintrag/-register, beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, internationale Heiratsurkunden
  • über eine Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsbuch/-register
  • über einen Sterbefall: Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Sterbebuch/-register, internationale Sterbeurkunden

Urkunden oder Auskünfte aus den Registern erhalten nur die Personen, auf die sich die Beurkundung bezieht, deren Ehegatten, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren oder Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann einen entsprechenden Anspruch, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde und wollen diese online bestellen ?

Schriftliche Bestellungen werden in unserem Standesamt, unabhängig von der Art der Bestellung, grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Die Bearbeitungszeit kann dabei bis zu 2 Wochen betragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei uns nur Personenstandsurkunden erhalten, wenn der Personenstandsfall auch im Bezirk Reinickendorf eingetreten ist!

Sofern Sie Ihre Urkundenbestellung nunmehr online aufgeben wollen, nutzen Sie einen der nachfolgenden Links und beachten bitte folgende Hinweise:

  • Wenn Sie eine Urkunde über die Geburt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen, wählen Sie an entsprechender Stelle bitte „Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister“ aus. Eine Geburtsurkunde ist für diese Zwecke nicht ausreichend.
  • Folgende Zahlungsarten sind möglich:
    • Kreditkarte (derzeit Visa-Card, Master-Card)
      Die Kreditkarteninformationen werden ausschließlich über eine HTTPS-Verbindung mittels SSL-Verschlüsselung übertragen (je nach Browsereinstellung und Version handelt es sich dabei um eine 128-Bit oder 64-Bit Verschlüsselung).
    • Überweisung (auf Rechnung)
      Sollten Sie sich für die Bezahlung per Rechnung entschieden haben, erhalten Sie diese in den Folgetagen per E-Mail. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir erst nach Zahlungseingang die Urkunden übersenden.
  • Nach Beendigung des Bestellvorgangs durch Anklicken von „senden“ erhalten Sie auf Ihrem Bildschirm die automatische Bestätigung, dass Ihre Urkundenanforderung bei uns eingegangen ist.

Urkunden beantragen

Für Geburtsurkunden, internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunden oder Auszüge bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister:

Geburtsurkunden

Für Eheurkunden, internationale (mehrsprachige) Eheurkunden oder Auszüge bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister:

Eheurkunden

Für Lebenspartnerschaftsurkunden oder Auszüge bzw. Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister:

Lebenspartnerschaftsurkunden

Für Sterbeurkunden, internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunden oder Auszüge bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister :

Sterbeurkunden

In der Urkundenstelle bieten wir Ihnen auch folgenden Service:

  • Nachbeurkundungen von Geburten Deutscher, die im Ausland geboren worden sind. Voraussetzung ist, dass die Staatsangehörigkeit am Tage der Antragstellung auf Nachbeurkundung deutsch ist und der Antragsteller/die Antragstellerin im Bezirk Reinickendorf gemeldet ist. Eine generelle Pflicht zur Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt einer Deutschen Person besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung und Übersetzung) beweist die Tatsache der Geburt.
  • Angleichungserklärungen für Spätaussiedler/innen, Vertriebene oder Eingebürgerte. Voraussetzung ist der Wohnort im Bezirk Reinickendorf.
  • Vaterschaftsanerkennungen auch vorgeburtlich.
  • Erteilung von Ehenamen für Kinder (Einbenennung).
  • Neubestimmung des Familiennamens für Kinder nach Begründung gemeinsamer Sorge und Namenserteilung bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
  • Erklärungen zur Reihenfolge der Vornamen
  • Erklärungen im Rahmen des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG).

Bitte vereinbaren Sie per “Mail “ für Nachbeurkundungen, Vaterschaftsanerkennungen sowie für die Namenserklärungen einen Termin bei den Standesbeamtinnen Frau Porstmann, Frau Schiele oder dem Standesbeamten Herrn Wansner.
Die beurkundenden Standesbeamtinnen und Standesbeamten informieren Sie auch bezüglich der erforderlichen Unterlagen.

Gebühren

  • Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde 12,- Euro
  • Internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde 12,- Euro
  • beglaubigte Abschrift des jeweiligen Registers 12,- Euro
  • jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde dergleichen Art 6,- Euro
  • Namenserklärungen 25,- Euro
  • Bescheinigung über eine Namenserklärung 12,- Euro
  • Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandseheschließung ab 80,- Euro
  • bei Beachtung ausländischen Rechts bis zu 170,- Euro
  • Vaterschaftsanerkennungen 40,- Euro
  • Erklärungen nach SBGG 15,- Euro

Für Ihre Fragen bezüglich Urkundenbestellungen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Frau Pagel (030) 90294-2159 Zimmer 241
Frau Spindler (030) 90294-2164 Zimmer 241
Frau Cavus-Pakendorf (030) 90294-2156 Zimmer 242
Frau Fuhrmann (030) 90294-2165 Zimmer 244a