Das Bezirksamt wird ersucht, ein Verkehrskonzept zu erstellen, um die derzeit erheblichen Durchgangsverkehre in Anwohnerstraßen in Französisch-Buchholz wirksam zu reduzieren, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit, die Schulwegsicherheit und die Lebensqualität zu erhöhen, wirksam zu reduzieren.
Im Rahmen der Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind insbesondere zu berücksichtigen:
a) Wohngebiet Buchholz Nord
- eine Diagonalsperre mit Wendehammer an der Kreuzung Schillingweg/Zeuschelstraße
- Rechtsabbiegegebot an der Einmündung der Cunistraße auf die Aubertstraße
- Rechtsabbiegeverbot an der Einmündung der Aubertstraße auf die Cunistraße
- Anordnung des Zeichens 357-50 (Sackgasse für Radverkehr und Fußgänger durchlässig) am Beginn der Cunistraße Richtung Aubertstraße
zur Reduzierung der Durchgangsverkehre und der Verbesserung der Schulwegsicherheit der Grundschule am Birkenhof und der Kita Schützenstraße und der Verkehrssicherheit vor allem für Fußgänger in der Zeuschelstraße, dem Schillingweg, dem Rupertweg, dem Vienweg, der Schützenstraße und dem Jean-Callas-Weg. Eine mögliche Verlagerung eines Teils der Durchgangsverkehre in die Arnouxstraße soll engmaschig beobachtet und ggf. geeignete Maßnahmen hiergegen ergriffen werden.
b) Wohngebiet Buchholz Süd
- jeweils das Zeichen 209-20 – vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts – im Kalvinistenweg und der Chartronstraße an der Kreuzung mit der Nisblestraße und der Blankenfelder Straße, sowie der Schönhauser Straße an der Kreuzung mit der Nisblestraße
- Anordnung von Tempo 30 durchgehend auf der Schönhauser Straße zwischen Blankenfelder Straße und Grumbkowstraße
- Aufbringung von Tempo 30 Markierungen auf der Fahrbahn der Schönhauser Straße
- Aufbringung von Tempo 30 Markierungen auf der Fahrbahn der Nisblèstraße und dem Kalvinistenweg
zur Reduzierung der Durchgangsverkehre und der Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere auch vor der Kita Französisch Buchholz.
c) Wohngebiet Buchholz Ost
- ein Durchfahrtsverbot auf den Parkplatz bzw. die (kleine) Hauptstraße auf Höhe der Hausnummer 55 und
- eine Einbahnstraße in der (kleinen) Hauptstraße zwischen Hausnummer 48 und der Gravensteinstraße in Richtung Gravensteinstraße inklusive der Prüfung, ob Radfahrer auch in beide Richtungen die Einbahnstraße nutzen können
- ein Stopschild am Ende des Einbahnstraßenbereichs der (kleinen) Hauptstraße zwischen Gravensteinstraße und Parkstraße an der Parkstraße
zur Reduzierung der Durchgangsverkehre in der schmalen und in einem schlechten baulichen Zustand befindlichen sog. kleinen Hauptstraße.
Zudem wird dem Bezirksamt empfohlen, sich für eine Änderung der Umlaufzeiten der Lichtsignalanlage an der Kreuzung B96a und Rosenthaler Weg mit dem Ziel einer höheren Durchlässigkeit in den Rosenthaler Weg von Norden aus kommend und die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Rosenthaler Weg und Cunistraße einzusetzen.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird weiterhin ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass die Buchholzer Straße zwischen Favierweg und der Ortslage Blankenfelde aus dem übergeordneten Straßenverkehrsnetz herausgenommen wird.
Die geforderten Maßnahmen sind hinsichtlich der Kriterien der bezirklichen Kiezblock-Liste zu bewerten, zu priorisieren und einzuordnen.