Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0811
Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bereichen direkt neben Gehwegvorstreckungen ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Dies soll entweder durch eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) verdeutlicht werden oder das Halten soll durch andere Maßnahmen (z.B. Fahrradbügel) unmöglich gemacht werden. Priorisiert werden sollen bei der Umsetzung:
Begründung der Beschlussempfehlung: Es bestand Einigkeit im Ausschuss, dass die unzureichenden materiellen und personellen Ressourcen zielgerichtet verwendet werden müssen und eine entsprechende Priorisierung sinnvoll sein kann. So wurde denn diskutiert, ob nur die Grundschulen oder nicht auch sämtliche weiterführenden Schulen miterfasst werden sollten. Im Ergebnis verblieb es jedoch bei den Grundschulen, sind diese Kleinsten Schulbesucher doch am ehesten gefährdet im Straßenverkehr. Aus ähnlichen Erwägungen heraus wurde die Aufzählung hingegen noch um Senioreneinrichtungen ergänzt. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 12 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 3 Enthaltungen die Annahme der so geänderten Drucksache. Text des Ursprungsantrages Fraktion der CDU: Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bereichen direkt neben Gehwegvorstreckungen ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Dies soll entweder durch eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) verdeutlicht werden oder das Halten soll durch andere Maßnahmen (z.B. Fahrradbügel) unmöglich gemacht werden. Priorisiert werden sollen bei der Umsetzung:
Begründung des Ursprungsantrages: Gehwegvorstreckungen sind an vielen Stellen im Bezirk sinnvolle Maßnahmen, um Fußgängern, vor allem kleineren Kindern, das Überqueren von Straßen zu erleichtern, indem die Straße besser einsehbar ist. Auch für nahende Autofahrer sollen die Fußgänger so besser sichtbar sein. Dieses Vorteils werden die Gehwegvorstreckungen beraubt, wenn direkt neben den Einrichtungen geparkt wird. Das Bezirksamt hat das Parken neben den Gehwegvorstreckungen an verschiedenen Standorten bereits durch sinnvolle Maßnahmen unterbunden. Dies soll nun auf zahlreiche weitere Stellen im Bezirk ausgeweitet werden, jeweils sofern Kapazitäten dafür vorliegen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |