Drucksache - IX-0811  

 
 
Betreff: Sicheres Nutzen von Gehwegvorstreckungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.04.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 19. BVV am 13.12.2023
Beschlussempfehlung MobiOrd 23. BVV am 05.06.2024
2. Ausfertigung Beschlussempfehlung MobiOrd 23. BVV am 05.06.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bereichen direkt neben Gehwegvorstreckungen ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Dies soll entweder durch eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) verdeutlicht werden oder das Halten soll durch andere Maßnahmen (z.B. Fahrradbügel) unmöglich gemacht werden.

Priorisiert werden sollen bei der Umsetzung:

  • Gehwegvorstreckungen im direkten Umfeld von Kitas, Grundschulen und Senioreneinrichtungen
  • Gehwegvorstreckungen, die in Schulwegplänen als bevorzugte Querungsmöglichkeit gekennzeichnet sind bzw. werden
  • Gehwegvorstreckungen im direkten Umfeld von Spielplätzen
  • neu eingerichtete Gehwegvorstreckungen

Begründung der Beschlussempfehlung:

Es bestand Einigkeit im Ausschuss, dass die unzureichenden materiellen und personellen Ressourcen zielgerichtet verwendet werden müssen und eine entsprechende Priorisierung sinnvoll sein kann. So wurde denn diskutiert, ob nur die Grundschulen oder nicht auch sämtliche weiterführenden Schulen miterfasst werden sollten. Im Ergebnis verblieb es jedoch bei den Grundschulen, sind diese Kleinsten Schulbesucher doch am ehesten gefährdet im Straßenverkehr. Aus ähnlichen Erwägungen heraus wurde die Aufzählung hingegen noch um Senioreneinrichtungen ergänzt.

Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 12 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 3 Enthaltungen die Annahme der so geänderten Drucksache.

Text des Ursprungsantrages Fraktion der CDU:

Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bereichen direkt neben Gehwegvorstreckungen ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Dies soll entweder durch eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) verdeutlicht werden oder das Halten soll durch andere Maßnahmen (z.B. Fahrradbügel) unmöglich gemacht werden.

Priorisiert werden sollen bei der Umsetzung:

  • Gehwegvorstreckungen im direkten Umfeld von Kitas und Grundschulen
  • Gehwegvorstreckungen, die in Schulwegplänen als bevorzugte Querungsmöglichkeit gekennzeichnet sind bzw. werden
  • Gehwegvorstreckungen im direkten Umfeld von Spielplätzen
  • neu eingerichtete Gehwegvorstreckungen

Begründung des Ursprungsantrages:

Gehwegvorstreckungen sind an vielen Stellen im Bezirk sinnvolle Maßnahmen, um Fußngern, vor allem kleineren Kindern, das Überqueren von Straßen zu erleichtern, indem die Straße besser einsehbar ist. Auch für nahende Autofahrer sollen die Fußnger so besser sichtbar sein. Dieses Vorteils werden die Gehwegvorstreckungen beraubt, wenn direkt neben den Einrichtungen geparkt wird. Das Bezirksamt hat das Parken neben den Gehwegvorstreckungen an verschiedenen Standorten bereits durch sinnvolle Maßnahmen unterbunden. Dies soll nun auf zahlreiche weitere Stellen im Bezirk ausgeweitet werden, jeweils sofern Kapazitäten dafür vorliegen.

 
 

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