Zuwendungen

Aufgaben

Nach § 23 LHO können an Freie Träger Zuwendungen zur Erfüllung von Aufgaben veranschlagt werden, an denen Berlin ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen jedoch nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die öffentlichen Mittel mit der notwendigen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in ihren Projekten einzusetzen. Die Bewilligungsbehörde überprüft die Verwendung der öffentlichen Mittel.

Zuwendungsdatenbank

Mehr Informationen erhalten Sie in der Zuwendungsdatenbank. Zuwendungen des Bezirksamtes Neukölln im Bereich Gesundheit finden Sie +hier+