Tagesordnung - 28. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 28. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Di, 10.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokollabstimmung      
Ö 2  
Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen (stationäre und häusliche Pflege sowie Eingliederungshilfe)      
Ö 3  
Finanzierung der Schuldnerberatung "Neue Armut"      
Ö 4  
Öffentlicher Beschäftigungssektor (ÖBS)  
Enthält Anlagen
0953/XVIII  
Ö 5  
Anpassung der Ausführungsvorschriften an Verwaltungsgegebenheiten  
Enthält Anlagen
0988/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25. März 2009 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausführungsvorschriften zum § 30 SGB XII dahingehend geändert werden, dass zukünftig der anerkannte Mehrbedarf nach Erhalt eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch mit dem Merkzeichen „G“ bereits ab Antragsstellung anerkannt und somit rückwirkend erstattet wird.

 

Inzwischen teilte die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dem Neuköllner Bezirksamt mit, dass die Zahlung eines Mehrbedarfes nach § 30 SGB XII durch Gesetz geregelt wurde und weder spezifizierte Ausführungsvorschriften zu dem in Rede stehenden Paragraphen bestehen noch sich derzeit in Planung befinden.

Damit gilt weiterhin, dass analog des genauen Gesetzeswortlautes eine Leistungsgewährung gemäß § 30 SGB XII erst ab Vorlage eines Bescheides der nach § 69 Abs. 4 SGB IX zuständigen Behörde oder eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 SGB IX mit der Feststellung des Merkzeichens „G“ erfolgt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

   
    25.02.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.2 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausführungsvorschriften zum § 30 SGB XII dahingehend geändert werden, dass zukünftig der anerkannte Mehrbedarf nach Erhalt eines Ausweises nach § 69 Abs

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausführungsvorschriften zum § 30 SGB XII dahingehend geändert werden, dass zukünftig der anerkannte Mehrbedarf nach Erhalt eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch mit dem Merkzeichen „G“ bereits ab Antragsstellung anerkannt und somit rückwirkend erstattet wird.

 

Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    10.03.2009 - Sozialausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Schönthal erläutert den Antrag ihrer Fraktion in folgender Fassung:

Frau Schönthal erläutert den Antrag ihrer Fraktion in folgender Fassung:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausführungsvorschriften zum § 30 SGB XII dahingehend geändert werden, dass zukünftig der anerkannte Mehrbedarf nach Erhalt eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch mit dem Merkzeichen „G“ bereits ab Antragstellung anerkannt und somit rückwirkend erstattet wird.“

 

Der Antrag wird ohne Änderungen im Sozialusschuss mit Mehrheit  beschlossen.

 

   
    25.03.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausführungsvorschriften zum § 30 SGB XII dahingehend geändert werden, dass zukünftig der anerkannte Mehrbedarf nach Erhalt eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch mit dem Merkzeichen „G“ bereits ab Antragsstellung anerkannt und somit rückwirkend erstattet wird.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

   
    02.12.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.23 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 6  
Bericht der Trägervertretung      
Ö 7  
Bericht des Beirates      
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung: 21. März 2009?      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen