Auszug - Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen (stationäre und häusliche Pflege sowie Eingliederungshilfe)  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Schoenthal das Wort Herrn BstR Büge

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Schoenthal das Wort Herrn BstR Büge.

 

Herr BstR Büge teilt mit, dass die Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung in Diagramme dargestellt wurden, welche die Fall- und Ausgabenentwicklung der Eingliederungshilfe, Ambulante Hilfe zur Pflege, Teilstationäre Hilfe zur Pflege, Stationäre Hilfe zur Pflege ab 2005-2008 zeigen.  Die Fallzahlen können nur in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) dargestellt werden. Diese Auswertung existiert seit einigen Jahren. Eine Kopie der Diagramme wird an die Anwesenden verteilt.

 

Frau Schoenthal und Frau Dr. Stelz möchten gerne wissen, warum die Kosten sehr erhöht sind und wie dies finanziert wird.

 

Herr BstR Büge führt dazu aus, dass es Bereiche gibt, wo Fallzahlen und Kosten gestiegen sind. Ein Beispiel wären hier die teilstationäre und die ambulante Hilfe. Der überwiegende Teil der Ausgaben wird über Vereinbarungen der zuständigen Senatsverwaltung mit den Einrichtungsträgern festgelegt. Im Bezirk Neukölln ist u.a. auch die soziale und  demografische Struktur zu berücksichtigen, diese ist im Bezirk Neukölln anders als in den Bezirken Reinickendorf oder Steglitz-Zehlendorf. Des Weiteren stellen Einrichtungen in den ehemaligen Westbezirken z.B. ihre  Investionskosten  in Rechnung, was in Einrichtungen der ehemals Ostbezirke nicht der Fall ist.

 

Die Kosten richten sich am  Median aus. Die Zuweisungen des Senats an den Bezirk richten sich nach diesem Mittelwert.

 

Herr BstR Büge teilt mit, dass Anfang Januar 2009 ein Schreiben an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales -Senatorin mit der Bitte um  Unterstützung ging (zu den erhöhten Transferleistungen im Bereich Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL)).

 

Frau Pohl, möchte gerne wissen, was die  Pflegestufe „0“ zu bedeuten hat.

 

Herr BstR Büge erklärt, dass die Pflegestufen von den zuständigen Krankenkassen festgestellt werden. Der medizinische Dienst entscheidet, wer in eine der drei Pflegestufen (1, 2, 3) eingruppiert wird. Das Gesetz unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit die den jeweiligen Umfang des Pflegebedarfs beschreiben. Die Einstufung in einer der drei Gruppen führt zu Leistungsansprüchen gegenüber den Pflegekassen.

 

Leistungen für die Pflegestufe „0“ werden hingegen nicht von der Pflegekasse übernommen sondern  von der Kommune.

 

Herr Rühlmann ergänzt dazu, dass die Voraussetzungen der Pflegestufen bei der allgemeinen Pflegeversicherung vorgegeben sind. Bei der Pflegestufe I muss die Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung etc.) 45 Minuten betragen.

Anspruch auf Pflegestufe „0“ hat derjenige, der zwar pflegerische Unterstützung bei den täglichen Arbeiten benötigt, aber nicht unter die gesetzlichen Vorraussetzungen von Pflegestufe I eingestuft ist.

                               

Herr BstR Büge erklärt, dass dieser Themenbereich sehr umfangreich ist. Er bittet daher die Mitglieder des Ausschusses sich die Diagramme in Ruhe anzuschauen und zur nächsten Sitzung konkrete Fragestellungen zu formulieren und ihm diese in den nächsten zwei Wochen zukommen zu lassen.

 

Frau Schoenthal bittet die Mitglieder des Ausschusses sich die Diagramme kurzfristig anzuschauen und konkrete Fragestellungen innerhalb der nächsten  Wochen  zu stellen.

 


 
 

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