Tagesordnung - 21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Datum: Di, 26.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 19. und 20. Sitzung      
Ö 3  
Schulischer Wachschutz  
Enthält Anlagen
0934/XXI  
Ö 4  
Keine Kürzungen in der Jugendarbeit!  
Enthält Anlagen
0945/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Kapitel 4010 des Haushaltsplans 2024/2025 folgende Änderungen vorzunehmen:

Aus den Titeln 42801 (Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) in den Kapitel 3300 (Bürgermeister) und/oder 3309 (Wirtschaftsförderung) werden durch Streichung von neu veranschlagten Stellen freiwerdende Mittel auf die folgenden Titel umgelegt:

  • Titel 67139 (Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.400.000 Euro (+195.000 Euro)
  • Titel 68466 (Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.785.000 Euro (+136.000 Euro)
  • Titel 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.500.000 Euro (+100.000 Euro)

Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

Begründung: Die Ansätze im Haushaltsplanentwurf führen zu Mittelkürzungen in der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und der Familienförderung. Dadurch kann das bestehende Angebotsniveau nicht gehalten werden. Insbesondere im Bereich der Familienförderung besteht kein finanzieller Spielraum für die Anpassung der Leistungsvertge an die Tarifentwicklung. Dadurch drohen Einschränkungen bei Qualität und Quantität des Angebots. Im Rahmen einer politischen Schwerpunktsetzung soll zumindest das bestehende Angebotsniveau im Jugendbereich gesichert werden. Dies erfordert Anpassungen bei den geplanten Angebotsmengen sowie Anpassung der Leistungsverträge an die Tarifentwicklung. Aufgrund der defizitären Mittelzuweisung durch das Land, bleibt dem Bezirk nur die Umverteilung von Mitteln im Rahmen der Globalsumme. Dabei hat die Sicherung des bestehenden Angebotsniveaus in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit Vorrang vor der Ausweitung von Kapazitäten im Bereich des Bürgermeisters und der Wirtschaftsförderung.

   
    20.09.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.13 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend über die Konsensliste in den Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit und mitberatend in den Jugendhilfeausschuss überwiesen.

   
    21.09.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Frau Sambefski (Fraktion Die Linke) reicht hier einen Änderungstext zum Antrag ihrer Fraktion ein. Der Antrag lautet nunmehr wie folgt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Haushaltsplans 2024/2025 folgende Änderungen vorzunehmen:

 

Aus den Titeln 42801 (Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) in den Kapitel 3300 (Bürgermeister) werden Mittel auf die folgenden Titel umgelegt:

 

  • Titel 67139 (Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.400.000 Euro (+195.000 Euro)
  • Titel 68466 (Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.785.000 Euro (+136.000 Euro)
  • Titel 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.500.000 Euro (+100.000 Euro)

 

Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

Es folgt eine längere Diskussion im Ausschuss über die Intention des Antrages und die Möglichkeiten des Jugendhilfeausschusses, inwieweit dieser einen solchen Antrag überhaupt beschließen kann. Herr Eick (Personalwirtschaft im Steuerungsdienst) erklärt für den Steuerungsdienst des Bezirksamtes hierzu, dass aus Sicht der Verwaltung rechtliche und praktische Bedenken bestehen. Zum einen erfolgt die Ansatzbildung in Kapitel/Titel 3300/42801 nach verbindlichen Vorgaben des Landes Berlin, und zum anderen dienen die Mittel zur Finanzierung insbesondere des Bestandspersonals, gegenüber dem wir als Bezirksamt Neukölln arbeitsvertragliche Pflichten unabhängig der haushalterischen Lage zu erfüllen haben.

Herr Stemmermann spricht sich mit Verständnis für das Anliegen des Antrages für die Fraktion Die Grünen gegen den Antrag aus und verweist darauf, dass es im Bezirkshaushaltsplan nichts umzuverteilen gibt. Der vorliegende Antrag müsste eigentlich im Haushaltsausschuss thematisiert werden. Frau Jahke erklärt, dass auch die Fraktion der SPD gegen den Antrag stimmen wird.

Herr Bucksmaier (HVD Berlin–Brandenburg) erklärt, dass dem Antrag aus jugendpolitischer Perspektive zugestimmt werden müsste, da zu viel Geld im Bereich Jugend fehlt.

 

Frau Bruker (Fraktion Die Grünen) erklärt, dass statt der Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Linken eher ein Zeichen gegenüber dem Senat gesetzt werden müsste, dass mehr Geld für den Jugendbereich benötigt wird. Es kann nicht die Lösung sein sich im Bezirkshaushalt gegenseitig das Geld wegzunehmen.

 

Für die Fraktion der Grünen bringt Herr Stemmermann einen eigenen Antrag mit dem Titel ‚Neuköllns Jugend(arbeit) braucht mehr Geld!‘ zum Tagesordnungspunkt ein, der nach erfolgter kleinerer Änderung in folgender Version zur Abstimmung steht:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln stellt fest, dass die Haushaltsansätze im Haushaltsentwurf für die Jahre 2024 und 2025 dem Bedarf nicht entsprechen. Die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Familienförderung in Neukölln wurde bereits durch verschiedene Stellungnahmen, insbesondere durch die AGen78, im Kontext der Haushaltsberatung betont. Von schulbezogener Sozialarbeit bis zur Familienförderung. Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der genannten Stellungnahmen an den Jugendhilfeausschuss. Gleichzeitig nimmt der Jugendhilfeausschuss zu Kenntnis, dass der gesamte Haushalt von Neukölln nicht ausreichend finanziert ist. Deshalb appelliert der Jugendhilfeausschuss an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die Bedarfe der Bezirke, insbesondere im Bereich Jugend, in den Haushaltsberatungen erneut in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig wird das Bezirksamt gebeten, die Forderung nach einer ausreichenden Finanzierung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Familienförderung - auch in den Bezirken - an den Senat zu tragen. Wenn Neukölln die gesetzlichen Vorgaben aus dem Familienfördergesetz und dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz erfüllen soll, braucht es endlich eine angemessene Finanzierung.

 

Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linken in der nunmehr geänderten Fassung. Bei vier Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und ohne Enthaltung wird der Antrag im Ausschuss abgelehnt.

 

Es folgt anschließend ein Antrag auf eine Änderung im Antrag der Fraktion Die Grünen, die mit neun Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und bei drei Enthaltungen angenommen wird.  In der Abstimmung über den nunmehr geänderten Antrag der Fraktion Die Grünen wird der Antrag bei neun Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und drei Enthaltungen vom Ausschuss angenommen.

   
    26.09.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   

Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag.

 

Der Antrag wurde im JHA am 21.09.2023 auch in veränderter Fassung abgelehnt.

 

Die Verwaltung erläutert, dass aus technischen und organisatorischen Gründen, die mit der Einrichtung der neuen Kapitel 3301, 3303 und 3308 in Zusammenhang stehen, noch Mittel für das Kapitel 3301 bei 3300 veranschlagt sind, die konkrete Zuordnung von Mitteln und Stellen haushaltsplantechnisch wird erst später sichtbar werden. Die Veranschlagten Personalmittel werden für die genannten Bereiche vollständig benötigt. (445.000 €/462.000 € sind noch bei 3300 veranschlagt, die zugehörigen Stellen schon bei 3301).

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen rechtliche und praktische Bedenken. Zum einen erfolgte die Ansatzbildung in 3300/42801 nach verbindlichen Vorgaben des Landes Berlin und zum anderen dienen die Mittel insbesondere zur Finanzierung des Bestandspersonals, gegenüber dem wir als Bezirksamt Neukölln arbeitsvertragliche Pflichten unabhängig der haushalterischen Lage zu erfüllen haben. Darüber hinaus bleibt zu beachten, dass die genannten Stellen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen und insbesondere die vom Land zusätzlich zugewiesenen Stellen (z.B. Antidiskriminierung) Zweckbindungen unterliegen. Eine Umsetzung kommt aus Sicht der SE Fin nicht infrage, da die begehrten Personalmittel vollständig zur Finanzierung des Personalbestandes benötigt werden.

 

Der Antrag wird mit Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt und der BVV selbiges empfohlen.

   
    27.09.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.2 - in der BVV zurückgezogen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Kapitel 4010 des Haushaltsplans 2024/2025 folgende Änderungen vorzunehmen:

Aus den Titeln 42801 (Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) in den Kapitel 3300 (Bürgermeister) und/oder 3309 (Wirtschaftsförderung) werden durch Streichung von neu veranschlagten Stellen freiwerdende Mittel auf die folgenden Titel umgelegt:

  • Titel 67139 (Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.400.000 Euro (+195.000 Euro)
  • Titel 68466 (Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.785.000 Euro (+136.000 Euro)
  • Titel 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.500.000 Euro (+100.000 Euro)

Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

Herr BV Stemmermann begründet als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Abed

 

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Ö 5  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025 (Doppelhaushalt)  
Enthält Anlagen
0909/XXI  
Ö 5.1  
Vorstellung der Ergebnisse der Ausschussberatungen der Kapitel / Beschlussempfehlungen für Änderungsanträge      
Ö 5.2  
Beschlussfassung über den Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Nächste Sitzung am 26. September 2023      
               
 
 

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