Drucksache - 0909/XXI  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025 (Doppelhaushalt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushVerwKlimaNachh.
  Stemmermann, Jan Tjado
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
30.08.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
04.09.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vertagt   
19.09.2023 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vertagt     
26.09.2023 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
05.09.2023 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 12. öffentlichen Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sportausschuss Ausschussberatung
05.09.2023 
12. öffentliche Sitzung des Sportausschusses gemeinsam mit der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Partizipation und Integration Ausschussberatung
05.09.2023 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Ausschussberatung
05.09.2023 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sozialausschuss Ausschussberatung
06.09.2023 
14. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Ausschussberatung
07.09.2023 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
21.09.2023 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Ordnung Ausschussberatung
07.09.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung Ausschussberatung
12.09.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Ausschussberatung
12.09.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
13.09.2023 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik Ausschussberatung
14.09.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gesundheitsausschuss Ausschussberatung
19.09.2023 
16. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.09.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
38_Bezirkshaushaltsplan_2024-2025_BVV-Vorlage
Überweisung HVKN ff, alle
Ausschuss HVKN vertagt 1
Ausschuss Beschluss PartInt
Ausschuss Beschluss Stadt
Ausschuss Beschluss Ord
Ausschuss Beschluss BSK
Ausschuss Beschluss Soz
Ausschuss Beschluss WuA
Ausschuss Beschluss GUNK
Ausschuss Beschluss Sport
Ausschuss Beschluss VuT
Ausschuss Beschluss BGAQ
Ausschuss Beschluss Ges
Ausschuss HVKN vertagt 2
Ausschuss Beschluss JHA
Ausschuss Beschluss HVKN
Beschluss

1

 

1. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der SPD:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 150.000 Euro mehr veranschlagt.

Der Titel 54010 im Kapitel 3700 ist entsprechend um 150.000 Euro in beiden Jahren zu verstärken. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 150.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

 

 

2. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

Schwerpunktsetzung Obdachlosenangebot „Safe Places“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Gewährleistung der nachhaltigen Einführung von „Safe Places“ in Neukölln - mit deren Hilfe von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur emotionalen, gesundheitlichen und psychosozialen Stabilität und schließlich zur Inanspruchnahme von Regelsystemen der sozialen Sicherung befähigt werden sollen – soll im Kapitel 3910 der Titel 68411 in den Jahre 2024 und 2025 jeweils um 75.000 € aufgestockt werden.

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 75.000 Euro mehr veranschlagt.

 

 

3. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

Präventionskette wiederbeleben

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Weiterführung der integrierten kommunalen Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette) werden in 4130 54010 zusätzliche 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 100.000 Euro mehr veranschlagt.

 

Begründung: Neukölln war mit seiner bezirklichen Präventionskette seit 2012 Vorreiter und Ideengeber für die ganze Stadt. Schreibabyambulanz, Familiengutschein, Familienlotsen, Familienhebammen und die in Neukölln für alle Berliner Geburtskliniken entwickelten Babylotsen zeugen vom enormen Einfluss, den die Präventionskette für Familien und Kinder in Neukölln und darüber hinaus hatte. Belegbare Effekte zeigen die Einschulungsuntersuchungen, bei denen es seit 2016 eine anhaltend positive Tendenz in fast allen Kernindikatoren gibt und insbesondere Familien mit niedrigem sozialem Status oder von Armut bedrohte Kinder unterstützt. Diese Arbeit soll fortgesetzt und mit Blick auf ältere Menschen ausgebaut werden.

 

3.1 Änderungsantrag zum 3. Änderungsantrag der Fraktion CDU

 

Antrag ergänzen um folgende Erklärung:

Im Kapitel 4130 Titel 54010 ist folgende verbindliche Erläuterung anzubringen:

100.000,- € für die integrierte kommunale Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette).

 

 

4. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

Im Kapitel 5400 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 150.000 Euro mehr veranschlagt.

Der Titel 54010 im Kapitel 3700 ist entsprechend um 150.000 Euro in beiden Jahren zu verstärken. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 150.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

 

 

5. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grüne:

Mehrmittel durch das AGH“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der zweite Absatz der Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

„Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzung der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen. Sofern sich aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Doppelhaushalt 2024/2025 nicht zweckgebundene oder nicht zielgerichtete Veränderungen der Globalsummen ergeben, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über deren Umsetzung in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Vorlage zur Beschlussfassung vor.“

 

6. Änderungsanträge zu Drs. 0909/XXI der Linksfraktion Neukölln

Kapitel 4010 Titel 67139 (Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2023 um 195.000,-. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 195.000- € mehr veranschlagt.

 

Kapitel 4010 Titel 68466 (Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen): Erhöhung des Ansatzes in 2024  und 2025 um 136.000,- €. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 136.000,- € mehr veranschlagt.

 

Kapitel 4010 Titel 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 um 100.000,- €. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 100.000,- € mehr veranschlagt.

 

 

7. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktionen SPD/CDU/Grüne:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

 

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 360.000 Euro mehr veranschlagt.

 

-       In Kapitel 3700 Titel 54010 soll entsprechend um 120.000 Euro in beiden Jahren verstärkt werden. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 120.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

-       In Kapitel 4130 Titel 54010 werden zusätzliche 50.000 Euro p.a. für die Weiterführung der integrierten kommunalen Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette) zur Verfügung gestellt.

-       In Kapitel 3910 Titel 68411 sollen zutzliche 70.000 Euro p.a. zur Gewährleistung der nachhaltigen Einführung von „Safe Places“ in Neukölln - mit deren Hilfe von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur emotionalen, gesundheitlichen und psychosozialen Stabilität und schließlich zur Inanspruchnahme von Regelsystemen der sozialen Sicherung befähigt werden sollen, zur Verfügung gestellt werden.

-       In Kapitel 4010 Titel 67161 sollen 30.000 Euro p.a. zur Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bereitgestellt werden.

-       In Kapitel 4010 Titel 67120 sollen 30.000 Euro p.a.r Fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bereitgestellt werden.

-       In Kapitel 3810 Titel 52110 sollen 60.000 Euro p.a. zur Unterhaltung der Grünanlagen bereitgestellt werden.

 

 

 

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan 2024/2025 wird wie folgt beschlossen:

 

1. Mehr Geld für Städtepartnerschaften

Im Kapitel 3300 Titel 52906 des Haushalts ist folgende verbindlicher Erläuterung anzubringen:

Für Städtepartnerschaften ist ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Ggf. sollen Mittel aus dem Kapitel 3300 Titel 54053 unterstützend herangezogen werden.

 

2.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97110

Verstärkungsmittel

 

Ansatz 2024 2.303.000

 

Ansatz 2025 3.249.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

Sperrvermerk: Der Teilansatz „PRB Gewinnabführung“ ist gesperrt. Die

Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung.

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

3.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97203

Pauschale Minderausgabe

 

Ansatz 2024 -9.280.000

 

Ansatz 2025 -9.340.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

Über die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe ist dem Haushaltsausschuss einen Monat nach Erhalt der Basiskorrektur des Vorjahres des jeweiligen Planjahres ein Konzept vorzulegen.

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

4.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 186-

Kapitel 3300

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 1.849.000

 

Ansatz 2025 1.921.000

 

 

 

 

 

 

 

- 445.000

 

- 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag: Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

5.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 190-

Kapitel 3301

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 289.000

 

Ansatz 2025 299.000

 

 

 

 

 

 

 

+ 445.000

 

+ 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2024

1.041.261.600

1.041.261.600

24.519.000

davon

Bauinvestitionen

22.535.000

21.718.000

6.679.000

2025

1.045.522.500

1.045.522.500

26.585.000

davon

Bauinvestitionen

15.327.000

14.062.000

8.085.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2024 und 2025 (Doppelhaushalt).

 

(Der zweite Absatz der Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt geändert)

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über deren Umsetzung in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Vorlage zur Beschlussfassung vor.

 

Begründung:

  1.          Allgemeines
    1.    Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2024/2025 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2024 und 2025 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Ersten Fortschreibung der Globalsummen 2024/2025 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2022.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2022/2023 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über entsprechende Anträge zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des für Angelegenheiten des Haushalts zuständigen Ausschusses zu bewirken.

 

1.2.      Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2023 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2022 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2023 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2024 und 2025 wie folgt abgebildet wird:

 

 2024 2025

pauschale Minderausgabe:  -9.280 T€ -9.340 T€
pauschale Mehreinnahme: 1T€ 1 T€

 

Die Pauschalen für beide Haushaltsjahre gelten als haushaltsrechtlich unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[1] nicht übersteigen. Das Bezirksamt ist jedoch verpflichtet, die notwendigen Pauschalen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in allen Geschäftsbereichen - insbesondere jedoch in den Bereichen Schule und Jugend - neben der fortlaufend dezentralen Ressourcensteuerung auch einer umfassenden Analyse jener bezirklichen Leistungen, die in der Medianbetrachtung defizitär erbracht werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu implementieren, um eine künftig nachhaltige Refinanzierung aller bezirklichen Leistungen sicherzustellen.

 

  1.          Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2022 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2024/2025 Entnahmen aus der erstmals im Jahr 2022 gebildeten Ergebnisrücklage veranschlagt (3.100 TEur/3.561 TEur). Diese Mittel sind für die Nachholung von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.

 

  1. Ausgaben
    1.             Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel, die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung sowie die Pagatorisierungsbeträge.

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

 

3.2.      Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 138.307,6 T€ in 2024 und 143.159,5 T€ in 2025 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2022. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von rd. 93,5 Prozent zugrunde gelegt.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung berücksichtigt.

Die Honorarmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschule entsprechen den Haushaltsansätzen 2023, da den Bezirken hier zusätzliche Mittel für Honorarsteigerungen nicht zugewiesen wurden.

 

3.3.      Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2023. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

 

  1. Investitionen

Bei den Maßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2023-2027 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 13.330 T€ in 2024 und 7.554 T€ in 2025 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung[2] der Zuweisungen für Investitionen 2024/2025 teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.335 T€ für die Haushaltsjahre 2024/2025 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Maßnahmen und zur Nachholung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Die gezielt zugewiesene Maßnahme 08S08 Schilling-Schule: Sanierung des Schulgebäudes, Schulnebengebäudes, MUR, der Sporthalle und des Hortgebäudes (Kapitel 3705, Titel 70202) und die Maßnahme aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen Klimaresiliente Hasenheide – Umbau des Volksparks (Kapitel 3810, Titel 71617) sind nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagt, da für erstere geprüfte Bauplanungsunterlagen nicht vorliegen und bei der zweiten zum Zeitpunkt der Planaufstellung das Verfahren zur Entsperrung der Mittel noch nicht abgeschlossen ist.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

  1. Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2022 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

  1.          Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 129 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

  1.          Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan beigefügt ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist mit 334 T€ in 2024 und 863 T€ in 2025 für beide Planjahre einen Überschuss aus, der haushaltstechnisch im Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zu vereinnahmen ist. Im Umfang der tatsächlich realisierten Beträge stehen die Mittel zu gegebener Zeit zum Haushaltsausgleich zur Verfügung (Kapitel 4500, Titel 97110).

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen: Bezirkshaushaltsplan 2024/2025

 

Berlin-Neukölln, den 22. August 2023

 

 

Biedermann

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

1. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der LINKEN:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der zweite Absatz der Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über deren Umsetzung in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Vorlage zur Beschlussfassung vor.

 

 

2. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

(im HVKN am 26.09.2023 vertagt)

 

Präventionskette wiederbeleben

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Weiterführung der integrierten kommunalen Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette) werden in 4130 54010 zusätzliche 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 100.000 Euro mehr veranschlagt.

 

Begründung: Neukölln war mit seiner bezirklichen Präventionskette seit 2012 Vorreiter und Ideengeber für die ganze Stadt. Schreibabyambulanz, Familiengutschein, Familienlotsen, Familienhebammen und die in Neukölln für alle Berliner Geburtskliniken entwickelten Babylotsen zeugen vom enormen Einfluss, den die Präventionskette für Familien und Kinder in Neukölln und darüber hinaus hatte. Belegbare Effekte zeigen die Einschulungsuntersuchungen, bei denen es seit 2016 eine anhaltend positive Tendenz in fast allen Kernindikatoren gibt und insbesondere Familien mit niedrigem sozialem Status oder von Armut bedrohte Kinder unterstützt. Diese Arbeit soll fortgesetzt und mit Blick auf ältere Menschen ausgebaut werden.

 

 

3. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

(im HVKN am 26.09.2023 vertagt)

 

Schwerpunktsetzung Obdachlosenangebot „Safe Places“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Gewährleistung der nachhaltigen Einführung von „Safe Places“ in Neukölln - mit deren Hilfe von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur emotionalen, gesundheitlichen und psychosozialen Stabilität und schließlich zur Inanspruchnahme von Regelsystemen der sozialen Sicherung befähigt werden sollen – soll im Kapitel 3910 der Titel 68411 in den Jahre 2024 und 2025 jeweils um 75.000 € aufgestockt werden.

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 75.000 Euro mehr veranschlagt.

 

 

4. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

 

Mehr Geld für Städtepartnerschaften

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Kapitel 3300 Titel 52906 des Haushalts ist folgende verbindlicher Erläuterung anzubringen:

Für Städtepartnerschaften ist ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Ggf. sollen Mittel aus dem Kapitel 3300 Titel 54053 unterstützend herangezogen werden.

 

 

5. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der SPD:

(im HVKN am 26.09.2023 vertagt)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

 

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 150.000 Euro mehr veranschlagt.

Der Titel 54010 im Kapitel 3700 ist entsprechend um 150.000 Euro in beiden Jahren zu verstärken. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 150.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

 

6. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97110

Verstärkungsmittel

 

Ansatz 2024 2.303.000

 

Ansatz 2025 3.249.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

Sperrvermerk: Der Teilansatz „PRB Gewinnabführung“ ist gesperrt. Die

Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung.

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

7. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97203

Pauschale Minderausgabe

 

Ansatz 2024 -9.280.000

 

Ansatz 2025 -9.340.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

Über die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe ist dem Haushaltsausschuss einen Monat nach Erhalt der Basiskorrektur des Vorjahres des jeweiligen Planjahres ein Konzept vorzulegen.

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

8. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 214-

 

Kapitel 3306

Titel 51802

Mieten für Fahrzeuge

 

Ansatz 2024 11.000

 

Ansatz 2025 34.000

 

 

 

 

 

 

 

- 11.000

 

- 34.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Gegenfinanzierung

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung)*:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

9. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 436-

 

Kapitel 4010

Titel 67161

Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Ansatz 2024 1.400.000

 

Ansatz 2025 1.400.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

+ 11.000

 

+11.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöhung

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

10. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 436-

 

Kapitel 4010

Titel 67120

Fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Ansatz 2024 191.000

 

Ansatz 2025 191.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

+ 0

 

+23.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöhung

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

11. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 186-

 

Kapitel 3300

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 1.849.000

 

Ansatz 2025 1.921.000

 

 

 

 

 

 

 

 

- 445.000

 

- 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag: Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

12. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 190-

 

Kapitel 3301

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 289.000

 

Ansatz 2025 299.000

 

 

 

 

 

 

 

 

+ 445.000

 

+ 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

13. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Folgenden Mittel im Haushaltsplanentwurf zu erhöhen:

Kapitel 3620, Titel 54053 Veranstaltungen

 

Erhöhung des Budgets um 3000 EUR jeweils in 2024 und 2025

 

Begründung: Die Musikschule sollte den Bedarfen entsprechend gefördert werden.

 

14. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Folgenden Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

Kapitel 3400, Titel 71500 Container zur Nutzung für die Parkraumbewirtschaftung

 

Reduktion des Ansatzes um 452.000 EUR in 2024

 

Begründung: Der Wirtschaftsplan zur Parkraumbewirtschaftung ist aus Sicht der antragstellenden Fraktion nicht tragfähig. Das Bezirksamt sollte von der Einführung der Parkraumbewirtschaftung insgesamt absehen und kann sich so auch die Investitionskosten sparen.

 

15. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgenden Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

 

Kapitel 3303, Titel 52601 Gerichts- und ähnliche Kosten

 

Reduktion der Kosten um 30.000 Euro jeweils in 2024 und 2025

 

Begründung: Das Bezirksamt führte in der Vergangenheit unsinnige Prozesse gegen ehemalige Beschäftigte, die bei korrekter Amtsführung auch hätten vermieden werden können. Die Folgekosten aus den Rechtsstreitigkeiten sollten vermieden werden etwa, indem man einen Vergleich anstrebt, anstatt aus politischen Gründen weiter zu prozessieren und Kosten für die Allgemeinheit zu produzieren.

 

16. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

 

Kapitel 3303, Titel 42801: Reduktion der Ansätze in 2024 und 2025 um jeweils 60.000 EUR.

 

Begründung: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Beschäftigung einer Antidiskriminierungsbeauftragten. Angesichts der knappen Haushaltslage sollte der Bezirk auf die Schaffung einer solchen Stelle verzichten. Es gibt bereits eine Gleichstellungsbeauftragte und einen Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Letztgenannte können Aufgaben der Antidiskriminierungsbeauftragten übernehmen.

 

17. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

 

Kapitel 3308, Titel 42801: Reduktion der Ansätze in 2024 und 2025 um jeweils 150.000 EUR.

 

Begründung: Unter dem Titel verbergen sich politische Schwerpunktsetzungen, die aus Sicht der antragstellenden Fraktion nicht in Gänze sinnvoll sind, wie zum Beispiel die Stelle der Nachhaltigkeitsbeauftragten oder den Stellen im Programm „Schön wie wir“. Drei der vier neu zu schaffenden Stellen in der Entgeltgruppe E 11 können daher eingespart werden und zum Beispiel in Personalunion von anderen Dienstkräften ausgeführt werden.

 

18. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Mittel im Haushaltsplanentwurf zu erhöhen:

 

Kapitel 3700, Titel 54010 Dienstleistungen

 

Erhöhung des Budgets um 500.000 EUR jeweils in 2024 und 2025

 

Begründung: Die Sicherheit an Neuköllner Schulen muss gewährleistet werden. Insbesondere mit Blick auf die Messerattacke auf Grundschülerinnen im Mai 2023 sollte der Bezirk Neukölln hier nicht sparen. Im Alltag kann mit der Weiterbeschäftigung des Sicherheitsdienstes eine Fehlnutzung von Neuköllner Schulen durch Unbefugte gewährleistet werden. Zwar kann der Wachschutz mit o.g. Summen nicht in vollem Umfang wie bisher tätig werden, aber zumindest grundsätzlich weiterhin fortgeführt werden.

 

19. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgenden Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

 

Kapitel 3308, Titel 54053 Veranstaltungen

 

Reduktion der Kosten um 10.000 Euro in 2024

 

Begründung: Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Notwendigkeit eines Europa-Festes in Vorbereitung auf die Wahlen zum EU-Parlament, da die parteipolitische Neutralität in Frage steht.

 

20. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Änderungen in der ergänzenden Übersicht des Haushaltsplanes 2024/2025 vorzunehmen: Nr. 13.11 HtR, HH-Plan S. 160

 

Die Miete der Räume in der Gutschmidtstraße 39, 12359 Berlin derzeitiger Mieter, SJD Die Falken, wird notfalls stufenweise- auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben.

 

Begründung: Die SJD, die Falken bekennen sich auf ihrer Webseite zur Umgestaltung der bestehenden Gesellschaftsordnung hin zu einem sozialistischen System. Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Gemeinnützigkeit dieses Vorhabens. Daher soll die Mietfreiheit für die Falken künftig entfallen.

 

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für rgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Sport empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Soziales empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Partizipation und Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Ursprung: Der Bezirkshaushaltsplan 2024/2025 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2024

1.041.261.600

1.041.261.600

24.519.000

davon

Bauinvestitionen

22.535.000

21.718.000

6.679.000

2025

1.045.522.500

1.045.522.500

26.585.000

davon

Bauinvestitionen

15.327.000

14.062.000

8.085.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2024 und 2025 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

 

Begründung:

  1. Allgemeines
    1.             Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2024/2025 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2024 und 2025 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Ersten Fortschreibung der Globalsummen 2024/2025 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2022.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2022/2023 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über entsprechende Anträge zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des für Angelegenheiten des Haushalts zuständigen Ausschusses zu bewirken.

 

1.2.                Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2023 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2022 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2023 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2024 und 2025 wie folgt abgebildet wird:

 2024 2025

pauschale Minderausgabe:  -9.280 T€ -9.340 T€
pauschale Mehreinnahme: 1T€ 1 T€

Die Pauschalen für beide Haushaltsjahre gelten als haushaltsrechtlich unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[3] nicht übersteigen. Das Bezirksamt ist jedoch verpflichtet, die notwendigen Pauschalen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in allen Geschäftsbereichen - insbesondere jedoch in den Bereichen Schule und Jugend - neben der fortlaufend dezentralen Ressourcensteuerung auch einer umfassenden Analyse jener bezirklichen Leistungen, die in der Medianbetrachtung defizitär erbracht werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu implementieren, um eine künftig nachhaltige Refinanzierung aller bezirklichen Leistungen sicherzustellen.

 

  1.                    Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2022 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2024/2025 Entnahmen aus der erstmals im Jahr 2022 gebildeten Ergebnisrücklage veranschlagt (3.100 TEur/3.561 TEur). Diese Mittel sind für die Nachholung von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.

 

  1.                    Ausgaben
    1.             Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel, die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung sowie die Pagatorisierungsbeträge.

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

 

3.2.                Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 138.307,6 T€ in 2024 und 143.159,5 T€ in 2025 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2022. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von rd. 93,5 Prozent zugrunde gelegt.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung berücksichtigt.

Die Honorarmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschule entsprechen den Haushaltsansätzen 2023, da den Bezirken hier zusätzliche Mittel für Honorarsteigerungen nicht zugewiesen wurden.

 

3.3.                Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2023. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

 

  1.                    Investitionen

Bei den Maßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2023-2027 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 13.330 T€ in 2024 und 7.554 T€ in 2025 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung[4] der Zuweisungen für Investitionen 2024/2025 teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.335 T€ für die Haushaltsjahre 2024/2025 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Maßnahmen und zur Nachholung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Die gezielt zugewiesene Maßnahme 08S08 Schilling-Schule: Sanierung des Schulgebäudes, Schulnebengebäudes, MUR, der Sporthalle und des Hortgebäudes (Kapitel 3705, Titel 70202) und die Maßnahme aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen Klimaresiliente Hasenheide – Umbau des Volksparks (Kapitel 3810, Titel 71617) sind nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagt, da für erstere geprüfte Bauplanungsunterlagen nicht vorliegen und bei der zweiten zum Zeitpunkt der Planaufstellung das Verfahren zur Entsperrung der Mittel noch nicht abgeschlossen ist.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

  1.                    Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2022 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

  1.                    Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 129 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

  1.                    Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan beigefügt ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist mit 334 T€ in 2024 und 863 T€ in 2025 für beide Planjahre einen Überschuss aus, der haushaltstechnisch im Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zu vereinnahmen ist. Im Umfang der tatsächlich realisierten Beträge stehen die Mittel zu gegebener Zeit zum Haushaltsausgleich zur Verfügung (Kapitel 4500, Titel 97110).

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2024/2025

 

Berlin-Neukölln, den 22. August 2023

 

 

Biedermann

Bezirksstadtrat


[1]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[2] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2022-2-18 zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 vom 22.06.2023

[3]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[4] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2022-2-18 zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 vom 22.06.2023

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen