Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Mi, 05.07.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerzentrum Neukölln
Ort: Werbellinstraße 42, 12053 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Organisatorisches, Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern      
Ö 3  
Unabhängige Beschwerdestelle für von Wohnungslosigkeit betroffene Personen  
Enthält Anlagen
0835/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für ohne festen Wohnsitz bzw. auf der Straße lebende Personen eine Beratungsstelle/Ombudsstelle eingerichtet bzw. finanziert wird, bei der Betroffene von Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakten Hilfe und Unterstützung finden.

 

Begründung: Menschen ohne festen Wohnsitz sind oft von Diskriminierungen oder sogar körperlichen Angriffen betroffen. Die Scheu vor staatlichen Ordnungsbehörden, die z.T. als ablehnend wahrgenommen werden, hindert diese Menschen daran, ihre Erfahrungen und Erlebnisse vorzubringen. Die Ombudsstelle soll

  • Zuhören und vermitteln
  • Persönliches vertraulich behandeln, Namen nicht weitergeben
  • vermitteln, wenn es Fragen oder Ärger oder Konflikte gibt
  • diejenigen ansprechen, mit denen es Fragen, Ärger, Konflikte gibt
  • vermitteln bei Vorschlägen und Beschwerden einzelner Menschen
  • zur Weiterentwicklung der Qualität von Hilfen beitragen
  • denen eine Stimme geben, die etwas zu sagen haben, aber in der Regel nicht gehört werden
  • wohnungslosen Menschen „in der Politik“ Gewicht verschaffen
  • Senat, Sozialämter und Sozialausschüsse informieren und beraten.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 21. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 30. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für ohne festen Wohnsitz bzw. auf der Straße lebende Personen eine Beratungsstelle/Ombudsstelle eingerichtet bzw. finanziert wird, bei der Betroffene von Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakten Hilfe und Unterstützung finden.

 

Mit Schreiben vom 21. September 2023 hat sich das Bezirksamt anlässlich des in Rede stehenden Beschlusses an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gewendet und um Prüfung einer möglichen Umsetzung des Beschlusses gebeten.

 

Mit Schreiben vom 22. März 2024 wurde seitens der Senatorin zurückgemeldet, dass es sich bei dem Schutz von Wohnungs- und Obdachlosen ohne Zweifel um ein wichtiges Anliegen handelt, da sie leider häufig Gewalt in unterschiedlichen Erscheinungsformen erfahren.

 

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hält nach erster Prüfung den Ansatz einer universellen Ombudsstelle im Sinne einer Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle für die spezifische Zielgruppe wohnungsloser Menschen, die Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakte erfahren haben, konzeptionell für nicht zielführend. Eine derartige Ombudsstelle würde jenseits des Strafrechts agieren und Beschwerden bearbeiten, in Konflikten vermitteln und Missstände beanstanden. Es wurde weiter mitgeteilt, dass entsprechende Finanzmittel im Einzelplan der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung für den Doppelhaushalt 2024/2025 nicht eingeplant sind. Zudem wurde zu bedenken gegeben, dass die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle die Verabschiedung eines Landesgesetzes erfordern würde, was aufgrund der Vielzahl der betroffenen Lebensbereiche einen mehrjährigen Abstimmungsprozess voraussetzt.

 

r zielführender wird eine Beratungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene wohnungslose Menschen gehalten. Hier verfügt das Land Berlin bereits über ein gut ausgebautes Hilfesystem mit einer großen Anzahl von Opferschutzeinrichtungen und Antidiskriminierungsstellen, die auch wohnungs- und obdachlosen Menschen offenstehen. Seitens der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wurden in diesem Zusammenhang beispielhaft die folgenden Stellen genannt:

 

  • Die Opferhilfe Berlin e.V. und der Weiße Ring e.V. beraten Betroffene von Straftaten. Sie informieren über den Ablauf des polizeilichen und gerichtlichen Verfahrens sowie über mögliche finanzielle Leistungen wie Entschädigung und Schmerzenzgeld. Sie klären über die Folgen belastender oder traumatischer Erfahrungen auf und stellen Möglichkeiten der Verarbeitung vor.

 

  • Die Register- und Monitoringstellen dokumentieren Fälle gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und vermitteln Opferberatung für Betroffene. Sie arbeiten bezirksbezogen und werden durch eine Koordinierungsstelle berlinweit vernetzt. (hhtps://www.berliner-register.de).

 

  • Die Ombuds- und Antidiskriminierungsstellen nach dem LADG bieten Beratung für Betroffene von Diskriminierung zur Rechtslage und Rechtsdurchsetzung an.

 

Abschließend teilte die Senatorin in Ihrem Antwortschreiben mit, dass auch wenn die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung aktuell aus der gesamtstädtischen Perspektive keinen akuten weiteren Bedarf sieht, das Thema im Rahmen des Strategieprozesses mit den Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe diskutiert und weiterverfolgt wird.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 09. April 2024

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    28.06.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird über die Konsensliste in den Sozialausschuss überwiesen.

   
    05.07.2023 - Sozialausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Szczepanski begründet den Antrag. Er führt insbesondere den in der 12. Sitzung vorgebrachten Wunsch von Obdachlosigkeit Betroffener an, die sich eine solche Beschwerdeinstanz wünschten. Herr Stadtrat Rehfeldt argumentiert gegen die Beschwerdestelle, da „Gangway“ im Auftrag des Bezirksamts aufsuchende Arbeit leiste und von diskriminierenden Praktiken die Gelegenheit hätten, ihre Problemlagen direkt vorzubringen. Eine bessere Lösung wäre mehr Sozialarbeit vor Ort, für die er allerdings keine Realisierungsmöglichkeit sieht.

 

Die LINKE unterstützt den Antrag, insbesondere weil der Kreis der Betroffenen größer sei, als die von Straßensozialarbeit Erreichten.

 

Die CDU unterstützt die Zielrichtung des Antrags, bezweifelt allerdings, dass sich auf der Straße lebende Menschen an eine solche Stelle wenden. Zudem gäbe es die Möglichkeit, den Eingaben-und-Beschwerden-Ausschuss der BVV (E&B) anzurufen. Die CDU sieht in der Benennung eines „Armutsbeauftragten“ eine bessere Lösung, dieser habe größere Möglichkeiten, „mehr Power“.

 

Herr deVachroi berichtet, dass er als Armutsbeauftragter der evangelischen Kirche tätig ist und ihn bereits viele Menschen ansprechen. Gemeinden wie z.B. Charlottenburg-Wilmersdorf oder Leer/Ostfriesland wollen daher Armutsbeauftragte etablieren.

 

Dem widerspricht die SPD. Die Anrufung von E&B ist zu kompliziert, setzt Internet-Zugang und entsprechende Ausstattung voraus. Ein Armutsbeauftragter hat zudem die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für alle von Armut betroffenen Menschen zu verbessern, eine Aufgabe, die weit über das im Grünen-Antrag gezielt angesprochen Thema hinausgeht.

 

Frau Schymalla berichtet, dass bei der Caritas viele Beschwerden eingehen, die nicht adäquat bearbeitet werden können. Die Zahl der Betroffenen steige ständig an, es gibt auch viele Menschen die von verdeckter Wohnungslosigkeit betroffen sind. Sie befürwortet eine solche Beschwerdestelle und wünscht sich, dass auch Menschen mit psychischen Erkrankungen hier eine Ansprechperson finden können.

 

Abstimmung: Der Antrag wird der BVV zur Annahme empfohlen.

8 Ja (SPD, Grüne, Linke) – 3 Nein (CDU) – 1 Enthaltung (AfD)

   
    30.08.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für ohne festen Wohnsitz bzw. auf der Straße lebende Personen eine Beratungsstelle/Ombudsstelle eingerichtet bzw. finanziert wird, bei der Betroffene von Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakten Hilfe und Unterstützung finden.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN, gegen die Stimmen der CDU, bei Enthaltung der AfD über die Konsensliste beschlossen.

Ö 3.1  
Armutsbeauftragte/r auf Landesebene  
Enthält Anlagen
0893/XXI  
Ö 4  
Anita-Berber-Park selbst gestalten  
Enthält Anlagen
0844/XXI  
Ö 5  
Protokollabstimmung der 12. Sitzung      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Mitteilungen der Seniorenvertretung      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Sitzungsplanung 2024      
Ö 10  
Nächste Sitzung am 6. September 2023      
               
 
 

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