Drucksache - 0893/XXI  

 
 
Betreff: Armutsbeauftragte/r auf Landesebene
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SozialBA/SozGes
  Rehfeldt, Hannes
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Ausschussberatung
05.07.2023 
13. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
30.08.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.05.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung 1. Lesung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass auf Landesebene (bestenfalls direkt bei der Senatskanzlei angesiedelt) ein/e Armutsbeauftragte/r mit ausreichender Ausstattung an Personal- und Sachmitteln eingesetzt wird, der/die sich beispielsweise um folgende Aufgabenbereiche kümmert:

 

      Koordination und Steuerung: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte als zentrale Anlaufstelle fungieren und die Bemühungen verschiedener staatlicher Stellen, Organisationen, sozialen Trägern und anderen Akteuren koordinieren und dadurch eine effektivere und effizientere Armutsbekämpfung unterstützen.

 

      Politische Vertretung: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte die Interessen der von Armut betroffenen Menschen auf politischer Ebene vertreten, indem er/sie politische Entscheidungsträger über die Auswirkungen von Armut regelmäßig informiert und politische Maßnahmen zur Armutsbekämpfung anregt.

 

      Datenanalyse und Forschung: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte Daten über die Armutsquote, regionale Unterschiede und andere relevante Faktoren sammeln, analysieren und veröffentlichen. Diese Daten können dann als Grundlage für politische Entscheidungen und die Entwicklung gezielter Armutsbekämpfungsstrategien dienen.

 

      Bewusstseinsbildung: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte die Öffentlichkeit über die Ursachen und Auswirkungen von Armut informieren. Durch Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit kann somit das Bewusstsein für soziale Missstände geschärft und die Notwendigkeit einer umfassenden Armutsbekämpfung unterstrichen werden.

 

      Interessenvertretung von Betroffenen: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte direkten Kontakt zu von Armut betroffenen Menschen haben, ihre Bedürfnisse und Sorgen verstehen und ihre Stimmen in politischen Diskussionen und Entscheidungsprozessen repräsentieren. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass die Armutsbekämpfung auf den tatsächlichen Bedürfnissen und Erfahrungen der Betroffenen basiert.

 

      Netzwerkaufbau und Zusammenarbeit: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte Netzwerke mit relevanten Akteuren wie Wohlfahrtsverbänden, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Organisationen aufbauen. Durch solche Kooperationen können Ressourcen gebündelt, Erfahrungen ausgetauscht und innovative Lösungsansätze entwickelt werden.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 21. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 30. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass auf Landesebene (bestenfalls direkt bei der Senatskanzlei angesiedelt) ein/e Armutsbeauftragte/r mit ausreichender Ausstattung an Personal- und Sachmitteln eingesetzt wird, der/die sich beispielsweise um folgende Aufgabenbereiche kümmert:

 

      Koordination und Steuerung: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte als zentrale Anlaufstelle fungieren und die Bemühungen verschiedener staatlicher Stellen, Organisationen, sozialen Trägern und anderen Akteuren koordinieren und dadurch eine effektivere und effizientere Armutsbekämpfung unterstützen.

      Politische Vertretung: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte die Interessen der von Armut betroffenen Menschen auf politischer Ebene vertreten, indem er/sie politische Entscheidungsträger über die Auswirkungen von Armut regelmäßig informiert und politische Maßnahmen zur Armutsbekämpfung anregt.

      Datenanalyse und Forschung: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte Daten über die Armutsquote, regionale Unterschiede und andere relevante Faktoren sammeln, analysieren und veröffentlichen. Diese Daten können dann als Grundlage für politische Entscheidungen und die Entwicklung gezielter Armutsbekämpfungsstrategien dienen.

      Bewusstseinsbildung: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte die Öffentlichkeit über die Ursachen und Auswirkungen von Armut informieren. Durch Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit kann somit das Bewusstsein für soziale Missstände geschärft und die Notwendigkeit einer umfassenden Armutsbekämpfung unterstrichen werden.

      Interessenvertretung von Betroffenen: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte direkten Kontakt zu von Armut betroffenen Menschen haben, ihre Bedürfnisse und Sorgen verstehen und ihre Stimmen in politischen Diskussionen und Entscheidungsprozessen repräsentieren. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass die Armutsbekämpfung auf den tatsächlichen Bedürfnissen und Erfahrungen der Betroffenen basiert.

      Netzwerkaufbau und Zusammenarbeit: Ein/e Armutsbeauftragte/r sollte Netzwerke mit relevanten Akteuren wie Wohlfahrtsverbänden, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Organisationen aufbauen. Durch solche Kooperationen können Ressourcen gebündelt, Erfahrungen ausgetauscht und innovative Lösungsansätze entwickelt werden

 

Mit Schreiben vom 21. September 2023 hat sich das Bezirksamt anlässlich des in Rede stehenden Beschlusses an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gewendet und um Prüfung einer möglichen Umsetzung des Beschlusses gebeten.

 

Mit Schreiben vom 22. März 2024 wurde seitens der Senatorin zurückgemeldet, dass die Richtlinien der Regierungspolitik eine Armutsbeauftragte bzw. einen Armutsbeauftragten, wie er in dem vorliegenden BVV-Beschluss gefordert wird, nicht vorsehen. Gleichwohl wurde versichert, dass gerade das Thema Armutsprävention und Verbesserung der konkreten Hilfs- und Beratungsangebote dem Senat ein wichtiges Anliegen ist.

 

Weiter wurde ausgeführt, dass es für die Einrichtung einer Beauftragten für Armut im Land Berlin mit eigenen Personal- und Sachmitteln sowie einem politischen Mandat eine gesetzliche Grundlage benötigt, analog zum Beauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, der direkt beim Parlament angesiedelt ist und damit ein hohes Maß an Unabhängigkeit und politischer Wirksamkeit genießt. Aus Sicht der Senatorin ist der politische Meinungsbildungsprozess für eine so weitreichende strukturelle Maßnahme noch nicht weit genug fortgeschritten. Die Senatorin teilte mit, dass sie sich an einer entsprechenden Debatte zu gegebener Zeit gern auch persönlich beteiligen wird.

 

Nach Auskunft der Senatorin befasst sich die Sen ASGIVA in ihrer vorhandenen Zuständigkeit mit nicht weniger wichtigen Einzelaspekten des in Rede stehenden Beschlusses. Darunter sind vor allem die Stärkung der vorhandenen Beratungs- und Hilfestruktur für von Armut betroffenen Menschen. Wie sie mitteilt, sollen in diesem Jahr die allgemeinen unabhängigen Sozialberatungen gestärkt werden mit ca. 230.000,00 Euro mehr pro Jahr (die Mittel sind den Bezirken bisher nicht zur Verfügung gestellt worden) und es werden gerade neue Stadtteilzentren in besonders von sozialen Problemen betroffenen Kiezen gebaut. Die mobile Stadtteilarbeit wird aufsuchend und niedrigschwellig Hilfestellung für Personen aber auch Initiativen und Einrichtungen vor Ort organisieren und mit dem deutlich erhöhten Fördervolumen der nächsten Phase des Rahmenvertrags mit den Verbänden der LIGA der Wohlfahrtsverbände, nimmt der Senat seine Steuerungs- und Koordinierungsverantwortung im Themenfeld effektiv wahr.

 

Weiter meldete die Senatorin zurück, dass die Bewusstseinsbildung für das Problem Armut und für die Situation der von Armut betroffenen Menschen in der Stadt unterstützt wird, indem eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung nach neuem Modell etabliert wird, die es erlaubt mit modernen Mitteln in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung Sozialdaten nach festen Indikatoren sichtbar und miteinander verknüpfbar zu machen. Der erste Schritt hierzu ist die Entwicklung des Sozial-Informations-Systems Berlin unter https://www.sozial-informations-system.de. Im nächsten Schritt wird eine regelmäßige Berichterstattung etabliert, die auch die Wissenschaftsgemeinschaft mit einbezieht und fundierte Handlungsempfehlungen der Interessenvertretungen, wie der Landesarmutskonferenz, integriert. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilte mit, dass sie sich so auch eine Stärkung der politischen Debatte zum Thema Armut und ein noch stärkeres Engagement bei der Armutsprävention im politischen Raum erhofft.

 

Grundsätzlich sei die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und die Senatorin offen für eine Debatte über eine zentralere Verankerung des Themas Armut im Senat und eine Stärkung des Themas durch eine eigene strukturelle Umsetzung, die dann vor allem auch die Maßnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung steuert und umsetzt. Die Senatorin machte abschließend auch deutlich, dass sie es für richtig hält, dass die Koalition und der Senat sich angesichts der akuten Bedarfe der Menschen in der Stadt und der Aufgaben vor denen der Senat und die Bezirke stehen zunächst um die Stärkung von Hilfs- und Unterstützungsprogrammen vor Ort und den zielgerichteten Einsatz der knappen finanziellen Ressourcen kümmert.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 09. April 2024

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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